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Ständerat will nicht, dass Lebensmittel nach Ladenschluss im Container landen

12.03.2020, 12:17 Uhr
· Online seit 12.03.2020, 11:31 Uhr
Lebensmittelhändler sollen verpflichtet werden, noch geniessbare aber nicht mehr verkäufliche Nahrungsmittel an Organisationen und Bedürftige abzugeben. Der Bundesrat muss nun ein Gesetz anpassen.
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(mg) Auch der Ständerat will dem Food-Waste Einhalt gebieten. Deutlich, mit 33 zu 12 Stimmen, nahm er am Donnerstagmorgen eine Motion von Martina Munz (SP/SH) an. Zuvor hatte diese schon der Nationalrat angenommen. In ihrem Begehren fordert Munz, dass der Bundesrat die Abgabe von geniessbaren Lebensmitteln nach Ladenschluss an zertifizierte Organisationen oder Personen regelt.

Konkret geht es um Produkte, die ein Unternehmen nach Ladenschluss wegwerfen müsste, da sie am nächsten Tag das Ablaufdatum überschritten haben. Munz will, dass die Geschäfte diese Produkte an Organisationen oder Einzelpersonen abgeben müssen, wenn diese danach verlangen. Das sei «ethisch geboten und ökologisch absolut zwingend», schreibt Munz in der Begründung zu ihrer Motion.

Kritik an restriktiven Verfallsdaten

Im Ständerat sahen dies nicht alle so. Hannes Germann (SVP/SH) zweifelte im Namen einer Kommissionsminderheit vor allem die praktische Umsetzbarkeit an. Das Thema Food-Waste sei aber selbstverständlich wichtig, so Germann: «Eines der Hauptprobleme sind wahrscheinlich die Verfallsdaten, die oftmals sehr restriktiv sind.» Man könne ein Joghurt auch zwei Wochen nach dem Ablaufdatum noch geniessen, «man muss es einfach anschauen».

Demgegenüber widersprach Roberto Zanetti (SP/SO): Es gehe darum bürokratische Hürden abzubauen. Und ein Nein zu dieser Motion wäre «ein Schlag ins Gesicht gegenüber den Institutionen, die das seit Jahren betreiben, auf freiwilliger Basis, gratis und franko», so Zanetti. Die Motion geht nun an den Bundesrat, der eine entsprechende Gesetzänderung ausarbeiten muss.

veröffentlicht: 12. März 2020 11:31
aktualisiert: 12. März 2020 12:17
Quelle: CH Media

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