Steuererleichterung

Ständerat will Tourismus bei der Mehrwertsteuer entlasten

16.12.2020, 11:51 Uhr
· Online seit 16.12.2020, 11:50 Uhr
Der Ständerat hat am Mittwoch zwei Motionen zugestimmt, die dem Tourismus Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer zugestehen wollen.
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Seit der Änderung der Mehrwertsteuerverordnung im Jahr 2018 sind ausländische Reiseveranstalter ab dem ersten Franken steuerpflichtig, wenn sie Leistungen bei Hotels, Restaurants oder Transportunternehmen in der Schweiz beziehen. Dies, sofern sie weltweit mindestens 100'000 Franken Umsatz erzielen. Bis Ende 2017 waren Leistungen in der Schweiz bis 100'000 Franken mehrwertsteuerfrei. Der Ständerat will die ausländischen Tour Operators nun wieder entlasten und zur früheren Regelung zurückkehren.

Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion von Hans Stöckli (SP/BE) angenommen. Dieser erklärte, dass sich insbesondere kleinere Anbieter, die in der Schweiz einen tiefen Umsatz erwirtschaften, zunehmend aus der Schweiz zurückziehen würden. Das bedeute Einbussen für die Schweizer Tourismuswirtschaft. Auch aus Sicht der zuständigen Kommission würde sich die Revision positiv auf den Tourismusstandort auswirken. Der ökonomische Nutzen der Motion rechtfertige denn auch eine gewisse Ungleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Anbietern.

Ständerat will Bündelungen von Produkten erleichtern

Inzwischen hat auch der Bundesrat reagiert und eine Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung und damit die Umsetzung der Motion angekündigt. «Wir haben das gut gemeint, aus- und inländische Anbieter gleichzustellen, damit aber ein Problem geschaffen», sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Motion soll jedoch bestehen bleiben, bis die Botschaft des Bundesrates vorliegt. Über den Vorstoss muss auch noch der Nationalrat befinden.

Mit einer zweiten Motion, die der Ständerat am Mittwoch überwiesen hat, sieht er bei der Mehrwertsteuer noch weitere Erleichterungen vor, die dem Tourismus zugutekommen sollen. Produktkombinationen, sogenannte Packages, die mit einem tieferen Mehrwertsteuersatz besteuert werden, sollen damit einfacher möglich gemacht werden. Das Hauptprodukt, beispielsweise eine Hotelübernachtung, soll künftig nur noch 55 Prozent des Pakets ausmachen müssen. Zuvor waren es 70 Prozent. Durch die Bündelung von verschiedenen Leistungen sollen die Akteure einen Anreiz erhalten, ihre Leistungen gemeinsam zu vermarkten,

(agl)

veröffentlicht: 16. Dezember 2020 11:50
aktualisiert: 16. Dezember 2020 11:51
Quelle: CH Media

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