Kultur

Stefan Kuster vom BAG zu kulturellen Anlässen: «Eine Adressliste ist kein Freipass für das Ignorieren der Abstandsregel»

29.05.2020, 17:34 Uhr
· Online seit 29.05.2020, 15:55 Uhr
Kann man ab dem 6. Juni in einer engen Bibliothek eine Lesung durchführen? Und ist der Bierausschank dann an Popkonzerten bis zu 300 Besucherinnen und Besuchern möglich? Am Point de Presse gab es dazu von Amtsleitern eine klare und eine vage Antwort.
Hansruedi Kugler
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Gesunder Menschenverstand und Selbstverantwortung – diese beiden Worte werden gerade stark bemüht. Der Bundesrat wolle nicht mehr jedes Detail für alle Veranstaltungen von Bern aus bestimmen, sagte diese Woche Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. In der Kultur- und Veranstaltungsbranche hinterlässt dies jedoch Klärungsbedarf.

Auf die entsprechenden Nachfragen an der Pressekonferenz vom Freitag hiess es nun vom Bundesamt für Gesundheit: «Eine Adressliste ist kein Freipass für das Ignorieren der Abstandsregel. Oberstes Gebot ist und bleibt die Abstandsregel.» Das machte der neue Leiter der Abteilung für übertragbare Krankheiten, Stefan Kuster, klar. Damit erteilt der Nachfolger von Daniel Koch für Veranstaltungen wie zum Beispiel Lesungen in kleinen Bibliotheken und Buchhandlungen, in denen von vorneherein die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, eine Absage.

Bierausschank bei Popkonzerten nur mit Schutzkonzept

Auf die Frage nach den kollidierenden Schutzkonzepten an Popkonzerten antwortete Boris Zürcher, der Leiter der Abteilung für Arbeit im Seco. Meist wird ja an Popkonzerten getanzt und an einer Theke Getränke ausgeschenkt, die dann herumgetragen werden. Da kollidieren drei Schutzkonzepte: Veranstaltung bis zu 300 Personen mit Abstands- und Hygieneregel, Gastrokonzept mit Sitzzwang und Tanz mit Abstand. Zürcher sagte, was die Arbeitssituation angehe, sei die Sache völlig klar. Es gelten demnach dieselben Regeln wie in Ladenlokalen und Restaurants: An der Kasse und im Service muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Abstand ermöglicht werden, sowie Essen und Trinken nur im Sitzen.

Für die Besucherinnen und Besucher gelte hingegen das Prinzip des gesunden Menschenverstands und der Selbstverantwortung. Also: Distanzhalten und wo das nicht möglich ist, muss Nachvollziehbarkeit garantiert werden. Veranstalter von Popkonzerten müssen demnach entweder locker bestuhlen oder auf andere Weise dafür sorgen, dass das Publikum sich nicht zu Dutzenden vor den Bühnen drängeln. Die absehbare Folge davon ist wohl, dass dabei ein grosser Teil der Ausgelassenheit und Kontaktaufnahme auf der Strecke bleiben.

veröffentlicht: 29. Mai 2020 15:55
aktualisiert: 29. Mai 2020 17:34
Quelle: CH Media

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