Stopfleber verstösst gegen Recht: Konsumenten sollen das wissen
Es ist paradox: Stopfleber darf hierzulande gegessen werden, obwohl deren Herstellung nicht mit dem Schweizer Tierschutzrecht vereinbar ist. Ein weiteres Beispiel sind Eier aus Batteriehaltung, die in der Schweiz verboten ist. Gewisse in der Schweiz verbotene Herstellungsmethoden müssen schon heute auf den Verpackungen angegeben sein.
Der Bundesrat will nun bis Ende Jahr prüfen, ob die Deklaration von Stopfleber, Froschschenkeln und Reptilienlederprodukten verbessert werden soll. Zudem klärt das Innendepartement eine Umkehr der Beweislast ab. Wer in der Schweiz ausländische Produkte auf den Markt bringt, müsste dann nachweisen, dass diese zu Recht nicht deklariert wurden. Grundlage für den Entscheid war ein Bericht, den der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat. Darin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen neuer Deklarationspflichten beleuchtet.
Neue Deklarationspflichten sind wegen internationaler Verpflichtungen der Schweiz jedoch nicht ganz unproblematisch. Es bestehe die Gefahr, dass ausländische Produkte diskriminiert werden, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung vom Freitag. Für den Begriff «tierquälerisch» gibt es international etwa keine anerkannte Definition.
(rwa)