Deklarationspflicht

Stopfleber verstösst gegen Recht: Konsumenten sollen das wissen

09.12.2020, 11:53 Uhr
· Online seit 09.12.2020, 11:45 Uhr
Ist die Herstellungsmethode eines Produktes nach Schweizer Recht verboten, muss das bereits heute deklariert werden. Aber nur teilweise. Der Ständerat will das nun für alle Lebensmittel.
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Es ist paradox: Stopfleber darf hierzulande gegessen werden, obwohl deren Herstellung nicht mit dem Schweizer Tierschutzrecht vereinbar ist. Ein weiteres Beispiel sind Eier aus Batteriehaltung, die in der Schweiz verboten ist. Gewisse in der Schweiz verbotene Herstellungsmethoden müssen schon heute auf den Verpackungen angegeben sein.

Das reicht dem Ständerat nicht. Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Kommission deutlich gutgeheissen. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind, der Deklarationspflicht zu unterstellen. Die Deklaration soll dabei so gestaltet werden, dass Produktionsart und Herkunft klar ersichtlich sind. Die neuen Pflichten sollen klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sein. Nun muss der Nationalrat entscheiden.

«Kleine Schwester eines Importverbots»

Die Annahme wäre ein Meilenstein, erklärte Maya Graf (Grüne/BL). Nun liege eine Lösung vor, welche für den Konsumenten zu mehr Transparenz führe. Ruedi Noser (FDP/ZH) verwies auf einen Widerspruch: Der Stimmbürger spreche sich für immer höhere Standards für die Schweizer Landwirtschaft aus, während der Konsument nicht genau wisse, was er kaufe. Eine Negativdeklaration sei daher sinnvoll à la «nicht nach Schweizer Standard produziert».

Benedikt Würth (CVP/SG) stellte sich gegen die Motion. Die Deklarationspflicht sei die «kleine Schwester» eines generellen Importverbots. Er zog auch in Zweifel, dass in diesem Bereich klare Regeln möglich seien. Für Parteikollegin Andrea Gmür (LU) ist eine Deklarationspflicht nicht umsetzbar. Für den Begriff «tierquälerisch» gebe es international etwa gar keine anerkannte Definition.

Bundesrat schlägt anderen Weg vor

Skeptisch ist auch der Bundesrat. Er hat zwar Verständnis für das Anliegen, lehnt den Vorstoss jedoch ab. Eine generelle Deklarationspflicht würde ein Paradigmenwechsel darstellen. Es bestehe die Gefahr, dass ausländische Produkte diskriminiert würden.

Stattdessen will der Bundesrat neue Deklarationspflichten im Einzelfall prüfen. Bereits im September hat er angekündigt, dies für Stopfleber, Froschschenkeln und Reptilienlederprodukte zu tun. Zudem klärt der Bund eine Umkehr der Beweislast ab. Wer in der Schweiz ausländische Produkte auf den Markt bringt, müsste dann nachweisen, dass diese zu Recht nicht deklariert wurden.

Keine Deklaration von Schächtfleisch

Keine Mehrheit fand im Ständerat dagegen die Forderung, die Schlachtmethode bei Fleisch generell anzugeben. Namentlich sollte gekennzeichnet werden, ob die Schlachtung mit oder ohne Betäubung erfolgt. Der Ständerat lehnte die Motion aus dem Nationalrat ab. Sie ist damit erledigt.

Das Anliegen sei kaum durchsetzbar und bei stark verarbeiteten Lebensmitteln nicht kontrollierbar, argumentierte Matthias Michel (FDP/ZG) im Namen der Kommission. Im Hinblick auf die Betäubung erübrige sich die Deklaration für Schweizer Fleisch sowieso, weil das mit Ausnahme der rituellen Schlachtung von Gefühle bereits heute zwingend sei.

(rwa)

veröffentlicht: 9. Dezember 2020 11:45
aktualisiert: 9. Dezember 2020 11:53
Quelle: CH Media

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