Schweiz

«Stopp Impfpflicht»-Initiative: Das Wichtigste zur Vorlage in Kürze

Epidemiengesetz

«Stopp Impfpflicht»-Initiative: Das Wichtigste zur Vorlage in Kürze

· Online seit 05.04.2024, 10:00 Uhr
Am 9. Juni entscheiden Volk und Stände über die von Impfskeptikern und -skeptikerinnen eingereichte Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp-Impfpflicht-Initiative)». Nachfolgend das Wichtigste zur Vorlage in Kürze.
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Während der Covid-19-Pandemie galt zeitweise die sogenannte Zertifikatspflicht. Ohne Nachweis einer Impfung, eines negativen Tests oder einer Genesung von der Krankheit war der Zutritt zu Restaurants, Bars, Kinos und Theatern, öffentlichen Veranstaltungen und Fitnesscentern nicht erlaubt.

Das Epidemiengesetz sieht ein Impfobligatorium als Möglichkeit vor, aber nur für bestimmte Gruppen und unter der Voraussetzung, dass die Bevölkerung nicht mit milderen und anderen Massnahmen geschützt werden kann. Auch bei einem Impfobligatorium muss die betroffene Person der Impfung zustimmen.

Einschränkungen für Ungeimpfte sind möglich - etwa, um strengere Massnahmen wie Schliessungen und Veranstaltungsverbote zu vermeiden. Werden Grundrechte eingeschränkt, muss das verhältnismässig sein, und es muss ein öffentliches Interesse daran bestehen.

Das will die Initiative

Die von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS) lancierte und im Dezember 2021 während der Covid-19-Pandemie eingereichte Initiative fordert das Grundrecht, selbst über sich bestimmen zu können, ohne dass daraus berufliche oder soziale Nachteile entstehen oder eine Busse fällig wird.

Artikel 10 der Bundesverfassung, der das Recht auf Leben und persönliche Freiheit regelt, soll ergänzt werden. Jeder Mensch soll insbesondere das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit haben. Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit sollen ohne Zustimmung des oder der Betroffenen nicht vorgenommen werden dürfen. Umgesetzt werden muss die Ergänzung spätestens ein Jahr nach der Annahme der Initiative, ab 9. Juni 2025.

Die Initiantinnen und Initianten wollen eine direkt oder indirekt durchsetzbare Impfpflicht verbieten, aber nicht nur. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit soll gelten für Impfstoffe, für Chips und für digitale Informationen im Körper.

Das Initiativkomitee/Die Befürworter

Lanciert hat die Initiative die FBS mit Sitz in Ostermundigen BE. Zum Komitee gehören neben FBS-Präsident Richard Koller unter anderen die frühere Luzerner SVP-Nationalrätin Yvette Estermann, der Komiker Marco Rima sowie der Impfkritiker Daniel Trappitsch. Er bekämpfte in der Vergangenheit etwa das Tierseuchen- und das Epidemiengesetz.

Die aktuellen Entwicklungen zu Impfschäden zeigten, dass man dem Bundesrat und der Politik nicht trauen könne. Eine Initiative sei der einzige Weg, die «pharmaorientierte Politik» zu stoppen. Was in den Körper gelange, also eine Impfung oder ein Chip, müsse jeder Mensch frei und ohne Angst entscheiden können. Weder Politik, Pharmaindustrie noch internationale Organisationen dürften darüber entscheiden können.

Die Gegner

Der Bundesrat und die eidgenössischen Räte empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Im Parlament erhielt das Begehren einzig aus der SVP-Fraktion Unterstützung. Stimmen aus der SVP forderten zudem im Nationalrat vergeblich einen Gegenvorschlag. In den Augen der Gegnerinnen und Gegner geht der Initiativtext aber weit über das Impfen hinaus. Auch das staatliche Gewaltmonopol werde tangiert.

Bei einem Ja zur Initiative könnte die Polizei zum Beispiel keine Verdächtigten mehr festnehmen ohne deren Zustimmung, schrieb der Bundesrat zur Initiative. Grosse Unsicherheiten gäbe es auch im Erwachsenenschutz, wurde im Nationalrat argumentiert. Gegen seinen Willen dürfe schon heute niemand geimpft werden, hielten die Gegnerinnen und Gegner im Parlament zudem fest.

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(sda/red.)

veröffentlicht: 5. April 2024 10:00
aktualisiert: 5. April 2024 10:00
Quelle: sda

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