Die bei der Bundesanwaltschaft eingereichte Strafanzeige umfasst Verdachtsfälle aus mehreren Kantonen aus dem laufenden Jahr für fünf verschiedene Volksinitiativen, wie die Bundeskanzlei (BK) am Mittwoch bekannt gab.
Auf die Verdachtsfälle stiess die BK bei der Kontrolle und Auszählung von Unterschriftenlisten. Seit 2022 führt die BK vertiefte Überprüfungen durch, bei welchen auch die von den Gemeinden bereits als ungültig erklärten Unterschriften beachtet werden. Dabei habe sie Auffälligkeiten festgestellt, die auf Fälschungen hindeuten, zum Beispiel verschiedene Handschriften bei Mehrfachunterzeichnungen derselben Person.
Mehrere Hinweise auf Fälschungen
Häufige Gründe für den Fälschungsverdacht seien auch falsche Geburtsdaten, falsch geschriebene Namen, falsch geschriebene oder erfundene Adressen und Unterschriftenlisten, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, hiess es weiter.
Weiter bündle die Strafanzeige fünfzehn Hinweise auf Fälschungen, auf die die BK von Gemeinden und Kantonen sowie in einem Fall von einer Einzelperson hingewiesen worden sei.
Zweite Strafanzeige
Bereits im Jahr 2022 hatte die BK eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht wegen des Verdachts, dass Unterschriften für Volksinitiativen gefälscht worden sein könnten. Die Anzeige wurde zwei Mal um neue Beweismittel ergänzt, dabei ging es stets um Meldungen aus einem Kanton.
Verdachtsfälle von mutmasslich gefälschten Unterschriften und unlauteren Praktiken bei Unterschriftensammlungen publik gemacht hatte eine Tamedia-Recherche Anfang September. Kommerzielle Unternehmen sollen beim Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen betrogen haben.
Vergangene Woche erhielt die Affäre einen neuen Dreh: Laut der Bundeskanzlei sollen gewisse Organisationen, die für Geld Unterschriften sammeln, dies ohne Auftrag getan und Komitees zum Kauf dieser nicht bestellten Unterschriften gedrängt haben.
Bundeskanzlei plant Runden Tisch
Um die Integrität des Sammelprozesses zu schützen, setzt die BK neben strafrechtlicher Verfolgung auch auf Prävention und Verbesserung der Abläufe. Bundeskanzler Viktor Rossi will gemäss Mitteilung demnächst einen permanenten Runden Tisch einberufen. Anbieter und Käufer von Unterschriften sollen sich zu Transparenz- und Verhaltensregeln verpflichten, die Unterschriftenfälschungen verhindern.
Eine am Mittwoch veröffentlichte Umfrage des Forschungsinstitut Leewas zeigte, dass eine grosse Mehrheit das Kaufen von Unterschriften für Initiativen bei professionellen Sammlern verbieten will. 84 Prozent sagten Ja oder eher Ja zu einem solchen Verbot.
(red./sda)