Justiz

Strafe gegen Ex-Lehrer wegen Sexualdelikten mit Kindern bestätigt

19.12.2019, 13:22 Uhr
· Online seit 19.12.2019, 12:50 Uhr
Das Walliser Kantonsgericht hat die unbedingte Gefängnisstrafe von 40 Monaten gegen einen ehemaligen Lehrer wegen Sexualdelikten mit Kindern bestätigt. Zudem wurde der 49-Jährige mit einem fünfjährigen Berufsverbot bestraft.
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Das Kantonsgericht stufte die Aussagen der insgesamt sieben weiblichen Opfer im Alter von elf bis 13 Jahren als glaubwürdig ein. Die Aussagen seien von Fachleuten erhoben worden und stimmten in den wesentlichen Punkten überein, urteilte das Kantonsgericht.

Wie bereits das Strafgericht in erster Instanz glaubt auch das Kantonsgericht nicht an ein Komplott der weiblichen Opfer. Für diese These hätten sich im ganzen Dossier keine Anhaltspunkte gefunden. Der Lehrer sei beliebt gewesen und seine Schüler hätten gezögert, ihn anzuzeigen.

Die Aussagen des angeklagten Lehrers hingegen hätten in Bezug auf die von ihm organisierten angeblichen Übungen zum Erwecken der Sinne variiert. In seinen Erklärungen habe es keine Übereinstimmung gegeben. Sie seien unklar gewesen.

Die «Übungen» des Lehrers fanden jeweils hinter verschlossenen Türen statt und die Kinder mussten mit verbundenen Augen auf einem Stuhl sitzen. Eines der Opfer sagte aus, bei einer Blinddegustation habe es das Geschlechtsteil des Angeklagten im Mund verspürt.

Das Duschen mit verbundenen Augen habe lediglich dazu gedient, dass der Lehrer die Kinder nackt habe beobachten können. Dies habe ihm Freude bereitet. Teilweise habe er den Raum auch verlassen, um sich in einem anderen Zimmer selber zu befriedigen.

Der Lehrer war unmittelbar vor dem erstinstanzlichen Prozess wegen seines Gesundheitszustandes hospitalisiert worden. Trotzdem liess das Gericht den Angeklagten durch die Polizei vorführen. Das Spital habe dagegen nicht opponiert.

Nach dem Prozess wurde der Ex-Lehrer inhaftiert, weil das Gericht befürchtete, er könnte flüchten. Er befindet sich seit dem vergangenen 20. Mai in Haft. Verteidiger Olivier Couchepin liess auf Anfrage offen, ob er das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wird.

veröffentlicht: 19. Dezember 2019 12:50
aktualisiert: 19. Dezember 2019 13:22
Quelle: sda

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