Schweiz

Streit um Mieten: Bundesrat will keine «übereilten» Massnahmen

28.05.2020, 14:47 Uhr
· Online seit 28.05.2020, 13:40 Uhr
Der Bundesrat erteilt den erneuten Bemühungen des Parlaments für einen Mieterlass eine Absage. Durch die schrittweisen Öffnung der Betriebe sei ein Mieterlass nicht nötig – zumindest nicht jetzt.
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(gb.) Der Bundesrat antwortet damit auf zwei Motionen, die in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats und des Nationalrats eingereicht wurden. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder verlangte, dass Geschäftsinhabern, die wegen der Coronapandemie schliessen mussten, 60 Prozent ihrer Miete erlassen wird.

Ein ähnlicher Vorschlag war während der Sondersession des Parlaments Anfang Mai gescheitert. Damals wie heute stellt sich der Bundesrat gegen das Anliegen. Die Hauptgründe: Es handle sich um einen staatlichen Eingriff in ein privates Vertragsverhältnis. Zudem würde eine pauschale Senkung des geschuldeten Mietzinses der Vielfalt von Mietverhältnissen nicht gerecht.

Kommt Hilfe vom Bundesrat im Herbst?

Geht es nach dem Bundesrat, verlangt die derzeitige Situation keine raschen Eingriffe: «Mit der schrittweisen Öffnung zahlreicher Geschäfte dürfte sich die Situation für viele Geschäfte entspannen, so dass keine übereilten Massnahmen nötig sind», heisst es in der Stellungnahme.

Zumindest schliesst der Bundesrat nicht aus, dass er zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Lösung unterstützen würde. Dies könnte der Fall sein, wenn das Monitoring im Bereich der Geschäftsmieten, das der Bundesrat angeordnet hatte, bis im Herbst Handlungsbedarf aufzeige.

veröffentlicht: 28. Mai 2020 13:40
aktualisiert: 28. Mai 2020 14:47
Quelle: CH Media

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