SVP-Kantonsrat Diethelm meldet nach Urteil vorsorglich Berufung an
Quelle: ZüriToday / Tobias Matsch / Beitrag vom 4. Juli 2023
Sobald das begründete Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vorliege, werde Diethelm entscheiden, ob er wirklich weiterziehe, schreibt sein Anwalt in einer Stellungnahme am Mittwoch. Die vorsorgliche Berufungsanmeldung ist Voraussetzung dafür, einen Fall ans Obergericht weiterziehen zu können.
Das Bezirksgericht Zürich hatte Diethelm am Montag wegen Körperverletzung und wegen Besitz und Verbreitung verbotener Pornografie schuldig gesprochen und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Dazu erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken.
Er soll Prostituierte angegriffen haben
Freigesprochen wurde er jedoch von den Vorwürfen der versuchten Vergewaltigung sowie der Gefährdung des Lebens. Diethelm war angeklagt, eine Prostituierte in Zürich angegriffen zu haben.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Verletzungen der 26-jährigen Prostituierten würden auf ein Würgen und einen Kampf hindeuten. Ein blosses Schubsen könne nicht erklären, warum die Frau «mit Verletzungen übersät» gewesen sei.
Parteimitgliedschaft ist sistiert
Diethelm sistierte seine Parteimitgliedschaft in der SVP bis zu einem rechtsgültigen Urteil, wie er in einer Stellungnahme am späten Dienstagabend mitteilte. Er werde bis dahin nicht an Sitzungen und Versammlungen teilnehmen.
Seine Tätigkeit als Kantonsrat wolle er «in gewohnt gewissenhafter Weise» weiterführen. Bis zu einem rechtsgültigen Urteil will er sich persönlich nicht weiter zum Fall äussern.
Auch als Schreiber des katholischen Kirchenrates Wägital bleibt er weiterhin im Amt. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, deshalb gelte für Diethelm weiterhin die Unschuldsvermutung, hiess es dort auf Anfrage.
(sda/jos)
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