Schweiz

Teile Frankreichs und Österreichs neu auf Risikoliste – Ausnahmen für Grenzregionen

Coronavirus

Teile Frankreichs und Österreichs neu auf Risikoliste – Ausnahmen für Grenzregionen

11.09.2020, 15:30 Uhr
· Online seit 11.09.2020, 14:14 Uhr
Heute Freitag informiert der Bundesrat zu möglichen neuen Massnahmen gegen das Coronavirus. Auch eine Ausweitung der Liste der Risikoländer gehört dazu. Wir berichten live.
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Erst letzten Freitag hat der Bund seine Liste der Staaten und Gebiete mit Quarantänepflicht angepasst. Das Nachbarland Frankreich blieb verschont, obwohl es das Kriterium von 60 Fällen pro 100'000 Einwohner eigentlich längst erfüllt. Allerdings scheute sich der Bund vor diesem Schritt. Der Hauptgrund dürfte sein, dass zehntausende Grenzgänger täglich für ihre Arbeit in die Schweiz kommen.

Grenzregionen Rechnung getragen

Heute Freitag nun hat der Bundesrat einen Ausweg präsentiert. Demnach soll es möglich sein, dass von Nachbarstaaten nur einzelne Regionen mit hohen Infektionszahlen zum Risikogebiet erklärt werden. Mit dieser differenzierten Regelung trage er dem engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in den Grenzregionen Rechnung, argumentiert der Bundesrat. Gleichzeitig reagiere er auf die steigenden Infektionszahlen in der Schweiz und in verschiedenen Nachbarstaaten, insbesondere in Frankreich.

Quelle: CH Media Video Unit

Die Kantone haben sich gemäss Bundesrat mehrheitlich für dieses Vorgehen ausgesprochen. Einige Kantone befürchteten jedoch, dass die neue Ausnahmeregelung für die Grenzregionen zu einem Mehraufwand führe und die Akzeptanz der Quarantänebestimmungen schwäche. Die neue Regelung tritt am Montag in Kraft.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht

Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind neu auch Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen. Voraussetzung dafür ist, dass für die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wird. Wer aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen muss, ist ebenfalls von der Pflicht ausgenommen. Allerdings darf der Aufenthalt nicht länger als fünf Tage dauern.

Hier gibt es den Ticker zum Nachlesen:

(rwa)

veröffentlicht: 11. September 2020 14:14
aktualisiert: 11. September 2020 15:30
Quelle: FM1Today

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