Schweiz

Terroristische Gefährder: Parlament beschliesst Hausarrest

18.06.2020, 19:06 Uhr
· Online seit 18.06.2020, 19:05 Uhr
Kontaktverbote, Rayonverbote und Hausarrest: Das Parlament packt terroristische Gefährder härter an. Nicht verschont werden sollen auch Minderjährige. Nach einer emotionalen Debatte verzichtet der Nationalrat jedoch auf die Einführung einer Präventivhaft.
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Die Fälle sorgten hierzulande in den letzten Jahren für Schlagzeilen: Jihadisten wurden nach verbüsster Strafe aus der Haft entlassen, obwohl von ihnen weiterhin eine mutmassliche Gefahr ausging. Weil eine gesetzliche Grundlage fehlte, blieben die Behörden machtlos. Das hat auch der Bundesrat erkannt und eine Vorlage mit präventiven Massnahmen ausgearbeitet.

Diese sollen dann greifen, wenn von einer Person eine konkrete Gefahr ausgeht, die Hinweise jedoch nicht ausreichen, um ein Strafverfahren zu eröffnen. Gedacht sind sie auch für Gefährder, die ihre Strafe verbüsst haben. Zu den Instrumenten zählen eine Meldepflicht, ein Kontakt- und Rayonverbot oder ein Ausreiseverbot. Als schärfstes Mittel kann der Bund einen Hausarrest verhängen.

Im Vorfeld war die Kritik an den präventiven Massnahmen gross. Ein Gutachten im Auftrag des Bundes kam zum Schluss, der geplante Hausarrest sei nach der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht zulässig. Ohne Lockerung mit diversen Ausnahmen sei der Hausarrest als Freiheitsentzug einzustufen. Auch fünf UNO-Sonderberichterstatter warnten vor den Auswirkungen des Gesetzes.

«Freiheit stirbt mit Sicherheit»

Dass sich die Politik damit auf ein heikles Terrain begibt, war am Donnerstag auch den Mitgliedern des Nationalrates bewusst. Nach einer intensiven Debatte krebste die grosse Kammer beim umstrittensten Punkt zurück. Anders als ihre vorberatenden Kommission will sie keine Präventivhaft für Gefährder einführen. Damit wäre sie weiter gegangen als der Bundesrat.

Den Ausschlag gaben die Stimmen der FDP. Widerstand kam argumentativ vor allem von der Ratslinken und der GLP. Die Vorlage untergrabe den Rechtsstaat, erklärte Katja Christ (GLP/BS). «Die Freiheit stirbt mit Sicherheit.» Aus Sicht von Min Li Marti (SP/ZH) kehrt das Gesetz die Beweislast um: «Der Gefährder muss beweisen, dass er nicht gefährlich ist.» Auch Marionna Schlatter (Grüne/ZH) kritisierte, «sie wollen Kinder unter Hausarrest stellen, monatelang, ohne konkreten Verdacht.»

FDP als Zünglein an der Waage

Der Rat lehnte es aber ab, nicht auf die Vorlage einzutreten oder an den Bundesrat zurückzuweisen, um diese auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter hat der Bundesrat explizit auf die Präventivhaft verzichtet, weil sie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse.

Die SVP und die Mittefraktion kümmerte das wenig. In ihren Voten stellten sie die weltweite terroristische Bedrohung in den Vordergrund. Alois Gmür (CVP/SZ) sagte zwar, er sei sich bewusst, dass das Gesetz die Grundrechte einschränke. «Wenn man tatsächlich mehr Sicherheit will, braucht es gewisse Opfer.» Die Polizei müsse Gefahren frühzeitig abwehren können. Für Kommissionssprecher Mauro Tuena (SVP/ZH) retten die Massnahmen Leben.

Hausarrest von maximal neun Monaten

Erst am Freitag entscheidet der Nationalrat über die umstrittene Altersgrenze. Nach dem Willen des Bundesrates soll der Hausarrest bereits für 15-Jährige angeordnet werden können, Kontakt- und Rayonverbote gar ab dem Alter von 12 Jahren. Eine links-grüne Minderheit fordert eine Altersgrenze von 18 Jahren. Es bestehe die Gefahr, dass Kinder stigmatisiert und kriminalisiert würden, argumentierte Min Li Marti (SP/ZH).

Der Hausarrest soll auf maximal neun Monate begrenzt und von einem Gericht bewilligt werden. Ausgänge sollen aus medizinischen Gründen, familiären Verpflichtungen, zur Ausübung der Glaubensfreiheit oder zu Erwerbs- und Weiterbildungszwecke zulässig sein.

(rwa)

veröffentlicht: 18. Juni 2020 19:05
aktualisiert: 18. Juni 2020 19:06
Quelle: CH Media

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