Thomas Weber wegen ungetreuer Amtsführung angeklagt
(agl) Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat Anklage gegen Thomas Weber sowie einen Mitarbeiter des Kantons erhoben, heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Ihnen werde ungetreue Amtsführung, respektive Gehilfenschaft dazu vorgeworfen. Die Arbeitsmarktkontrolle soll durch die beiden Beschuldigten einen unrechtmässigen finanziellen Vorteil in der Höhe von jährlich rund 100'000 Franken erhalten haben, dies zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft.
Weber und der Kantonsmitarbeiter hätten es mutmasslich unterlassen abzuklären, ob eine von der ZAK geforderte Erhöhung der Pauschalentschädigung von 380'000 auf 650'000 Franken gerechtfertigt war oder nicht. Für die beiden Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, das Datum der Gerichtsverhandlung steht gemäss der Mitteilung noch nicht fest.
Die Schwarzarbeitskontrolle beschäftigt die Baselbieter Politik seit Jahren. Der Regierungsrat ist gemäss einer Mitteilung von Weber über die Anklage informiert worden. Auf seine Regierungs- und Amtstätigkeit habe diese jedoch keine Auswirkungen. Weber sehe dem Gerichtsverfahren gelassen entgegen und wolle sich zurzeit nicht weiter dazu äussern.