Tötungsdelikt Marie gelangt vor Waadtländer Kantonsgericht

01.09.2016, 07:13 Uhr
· Online seit 01.09.2016, 06:00 Uhr
Ein 40-jähriger Schweizer muss sich heute Donnerstag vor dem Waadtländer Obergericht für das Tötungsdelikt an der 19-jährigen Marie von 2013 verantworten. In erster Instanz war der Angeklagte zur Höchststrafe mit Verwahrung verurteilt worden.
Angela Mueller
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Der Mann war Ende März von einem Waadtländer Regionalgericht zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Er wurde wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen.

Der heute 40-jährige Schweizer hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie entführt und in der Nacht auf den 14. Mai in einem Wald bei Châtonnaye FR erdrosselt. Der Täter hatte bereits 1998 seine damalige Ex-Freundin entführt, vergewaltigt und umgebracht.

Die Verteidiger hatten nach dem Prozess sofort einen Weiterzug angekündigt. Sie werden auch im Berufungsprozess auf eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung statt wegen Mordes plädieren. Sie fordern eine Freiheitsstrafe von maximal 20 Jahren.

Für die Verteidiger steht die lebenslängliche Verwahrung zudem im Widerspruch zur europäischen Menschenrechtskonvention. Der Berufungsprozess dürfte sich im Eiltempo abspielen. Für die Verhandlung am Donnerstag ab 9 Uhr ist nur ein Tag vorgesehen. Am Freitag folgt voraussichtlich die Urteilseröffnung.

veröffentlicht: 1. September 2016 06:00
aktualisiert: 1. September 2016 07:13
Quelle: SDA

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