Unfallrisiken

Trampolinparks: Bund und Betreiber schaffen einheitliche Regelungen

02.06.2020, 14:40 Uhr
· Online seit 02.06.2020, 14:33 Uhr
Die führenden Betreiber der Schweizer Trampolinparks haben sich auf gemeinsame Sicherheitsempfehlungen geeinigt. Diese zeigen, wo Betreiber und wo Eltern zuständig sind.
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Ein Nachmittag in der Trampolin-Halle macht Spass, birgt aber auch Verletzungsrisiken. Bei Zusammenstössen oder Stürzen kann es zu Prellungen oder Knochenbrüchen kommen. Erst im Februar dieses Jahres ist in Belp (BE) ein 13-jähriges Mädchen bei einem Unfall in einer Trampolin-Halle verstorben. Nun gibt es neue Sicherheitsempfehlungen für Hallen-Betreiber, die unter der Leitung der Beratungsstelle für Unfallverhütung entstanden sind.

Definiert sei darin zum Beispiel, welche maximalen Fallhöhen sinnvoll sind, und wo es Absturzsicherungen braucht, schreibt die Beratungsstelle am Dienstag in einer Medienmitteilung. In der Verantwortung der Hallenaufsicht liegt es gemäss den neuen Empfehlungen, zu erkennen, wann sich ein Besucher selbst überschätzt und dann einzugreifen. Zudem muss sie sicherstellen, dass jederzeit nur eine Person pro Trampolin springt.

Von den Eltern erwartet die Beratungsstelle für Unfallverhütung, dass Kinder unter zehn Jahren in der Halle von mindestens einer erwachsenen Begleitperson betreut werden. Bei Kindern unter sechs Jahren solle sich diese Person stets direkt neben dem Sprunggerät aufhalten. Auch wenn Kinder schwer zu bremsen seien, sollen sie beim Turnen regelmässige Pausen einlegen, heisst es in der Mitteilung weiter.

(agl)

veröffentlicht: 2. Juni 2020 14:33
aktualisiert: 2. Juni 2020 14:40
Quelle: CH Media

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