Schweiz

Transparenz bei Lobbying: Nationalrat lehnt Offenlegungspflicht ab

30.10.2020, 16:28 Uhr
· Online seit 30.10.2020, 16:28 Uhr
Unter der Bundeshauskuppel soll das Lobbying nicht transparenter werden. Anders als der Ständerat hat sich der Nationalrat gegen strenge Regeln ausgesprochen. Zu gross war der bürgerliche Widerstand.
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(rwa) Lobbying-Regeln im Bundeshaus sind ein Dauerbrenner und politisch umstritten. Das zeigt nicht zuletzt der Umstand, dass der Nationalrat am Freitag in der Sondersession über ein Gesetz beriet, das alt Ständerat Didier Berberat (SP/NE) bereits 2015 mit einer parlamentarischen Initiative angestossen hatte. Noch in alter Zusammensetzung verwarf der Nationalrat diese mehrfach – im Gegensatz zum Ständerat. Im Dezember war die grosse Kammer dann entgegen der Empfehlung ihrer Kommission auf das Gesetz eingetreten.

Die Hoffnung der Transparenzbefürworter währte indes nur kurz. In der Detailberatung versenkte der Nationalrat nun das Gesetz. Damit ist dieses vom Tisch. Das Gesetz sah strengere Regeln für Lobbyisten vor. Neu sollte offengelegt werden, welche Personen das Parlamentsgebäude betreten und für wenn sie arbeiten. Lobbyisten sollten nebst ihren Arbeitgebern auch jedes Mandat und allfällige Auftraggeber in ein öffentlich einsehbares Register eintragen. Davon wären vornehmlich Lobbyagenturen betroffen gewesen, die im Sold mehrerer Unternehmen und Organisationen stehen. Amtierende Ratsmitglieder hätten weiterhin je zwei dauerhafte Zutrittsausweise abgeben und Tagesgäste empfangen können.

«Alibitransparenz»

Die SVP wie auch die Mehrheit der FDP und der Mitte-Fraktion sahen keinen Handlungsbedarf. Marco Romano (CVP/TI) sprach von einer «Alibitransparenz». Das Lobbying finde vor allem ausserhalb des Bundeshauses statt. Aus Sicht von Barbara Steinemann (SVP/ZH) wird das Lobbying schlicht überbewertet. Auch verliere sich die Vorlage in «irrelevanten» Detailfragen, während sie heisse Eisen ausser Acht lasse.

Der Ratslinken ging das Gesetz dagegen zu wenig weit und wollte auch die Mitglieder von National- und Ständerat in die Pflicht nehmen. Jährliche Einkünfte von ausserberuflichen Tätigkeiten sollten ab 12'000 Franken ebenfalls offengelegt werden. Jedes Ratsmitglied sollte die Namen von Spenderinnen und Spendern nennen, sofern die Spende einmalig 5000 oder jährlich 10'000 Franken übersteigt. Die Linke blieb damit chancenlos. «Im Parlament sitzen die grösseren Lobbyisten als in der Wandelhalle herumlaufen», argumentierte Céline Widmer (SP/ZH) vergeblich.

veröffentlicht: 30. Oktober 2020 16:28
aktualisiert: 30. Oktober 2020 16:28
Quelle: CH Media

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