Uber Eats verliert vor Genfer Gericht – Gewerkschaften fordern Konsequenzen
Das Urteil von Anfang Juni ist bisher noch unveröffentlicht. Das Genfer Verwaltungsgericht Das Urteil von Anfang Juni ist bisher noch unveröffentlicht. Das Genfer Verwaltungsgericht komme darin zum Schluss, der Essenskurier Uber Eats sei als Personalverleiher einzustufen und müsse folglich seine Fahrer anstellen, wie das Konsumentenmagazin «Espresso» schreibt. Uber kämpft mit seinen Vermittlungsdiensten weltweit rechtlich dagegen an, als Arbeitgeber betrachtet zu werden und stellt sich auf den Standpunkt, man betreibe eine Vermittlungsplattform.
Die Genfer Kantonsregierung hatte den Essenskurier Anfang 2019 mit der Begründung aus dem Verkehr gezogen, Uber Eats betreibe in Genf ohne Bewilligung einen Personalverleih. Dagegen hatte Uber Eats Rekurs eingelegt. Der zuständige Regierungsrat, Mauro Poggia, sagt gegenüber «Espresso»: «Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil». Die Tragweite des Entscheids gehe weit über den Kanton Genf hinaus und betreffe nicht nur die Aktivitäten von Uber Eats.
Uber Eats soll Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Uber Eats schreib gegenüber «Espresso»: «Dieser Entscheid reflektiert weder das Modell, mit dem wir arbeiten, noch die Gründe, warum sich die Kuriere für die Nutzung der Uber-Eats-App entscheiden.» Den Kurieren stehe es frei, wann, wie oft und wie lange sie die App nutzten. Man werde beim Bundesgericht Berufung einlegen.
Die Gewerkschaften Unia und Syndicom begrüssen das Urteil. Die Unia schreibt in einer Mitteilung vom Donnerstag, das Geschäftsmodell von Uber Eats beruhe auf der Ausbeutung scheinselbständiger Kuriere, die ohne Unfallversicherung, Sozialversicherung und zu Dumping-Löhnen auf die Strasse geschickt würden. Die Unia fordert, Uber Eats müsse Löhne und Sozialversicherungsbeiträge entrichten, auch rückwirkend.
(sih)