Über vierzig Anrufe auf die Brexit-Hotline des EDA

25.06.2016, 13:40 Uhr
· Online seit 25.06.2016, 10:06 Uhr
Auf die Brexit-Hotline des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sind bis Samstagmittag rund vierzig Anrufe eingegangen. Vor allem Fragen zu Einreisebestimmungen, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen seien gestellt worden.
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Die Schweizer Staatsangehörigen in Grossbritannien hätten wissen wollen, ob es neue Regeln für den Aufenthalt geben werde, teilte EDA-Sprecher George Farago am Samstag auf Anfrage mit. Und Touristen, die vorhätten, nach Grossbritannien zu reisen, hätten sich beispielsweise danach erkundigt, ob ein Visum für die Reise nötig werde.

Die Schweizer Botschaft in London habe über E-Mail eine Nachricht des Botschafters an die 18'000 registrierten Schweizer Staatsangehörigen verschickt. Darin seien wichtige Fragen und Antworten sowie weitere Informationen enthalten gewesen. Die Reaktionen auf diese Benachrichtigung sei sehr positiv ausgefallen.

Zudem habe die Botschaft eine Nachricht per Twitter mit einem Link auf die Webseite der Vertretung übermittelt. Auch in der Schweizer Vertretung in London sei eine Helpline für die Schweizer Staatsangehörigen eingerichtet worden. Sie sei jedoch nur mässig genutzt worden: Bis Freitagabend seien 18 Anrufe eingegangen.

Das EDA hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen und Antworten veröffentlicht, die sich aus dem Brexit und zu den Beziehungen der Schweiz zur EU ergeben. Dabei wurde drauf hingewiesen, dass vorerst alles beim Alten bleibt.

Erst wenn das Austrittsabkommen zwischen Grossbritannien und der EU Gültigkeit erlange, würden auch die in den Verträgen mit der EU geregelten Beziehungen zu Grossbritannien ungültig. Dies treffe auch für die Abkommen zu, welche die EU mit Drittstaaten ausgehandelt habe, also auch die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU.

Der Bundesrat evaluiere die Konsequenzen für die Schweiz und werde bald Kontakt mit der britischen Regierung aufnehmen, um über das weitere Vorgehen zu diskutieren. Die Verhandlungen zwischen der EU und Grossbritannien würden eng verfolgt, damit eine Nachfolgelösung ausgehandelt werden könne.

Bis zu diesem Zeitpunkt könnten Schweizerinnen und Schweizer gemäss den Bedingungen des Personenfreizügigkeitsabkommens Schweiz/EU auch weiterhin in Grossbritannien leben und arbeiten, und Schweizer Unternehmen könnten weiter basierend auf den bilateralen Verträgen Güter und Dienstleistungen exportieren oder britische Staatsbürger rekrutieren.

veröffentlicht: 25. Juni 2016 10:06
aktualisiert: 25. Juni 2016 13:40
Quelle: SDA

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