Schweiz

Überbrückungshilfe: Kommission möchte nicht an Hilfe für Altparlamentarier rütteln

31.01.2020, 16:33 Uhr
· Online seit 31.01.2020, 16:33 Uhr
Wer aus dem Parlament ausscheidet, soll auch in Zukunft in gewissen Fällen eine Überbrückungshilfe beantragen dürfen. Daran hält die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates fest.
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(rwa) Heute kann ein ausscheidender Parlamentarier finanzielle Unterstützung beantragen, wenn er keinen Ersatz für das Einkommen als Parlamentarier erzielen kann. Die ständerätliche SPK empfiehlt ihrem Rat mit 11 zu 2 Stimmen, auf eine Vorlage des Nationalrates nicht einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Nationalrat wollte die Überbrückungshilfe auf abgewählte Ratsmitglieder beschränken.

Nach Ansicht der SPK ist eine Gesetzesänderung nicht gerechtfertigt. Diese verweist darauf, dass die Hilfe nur zurückhaltend beansprucht wird. Zwischen 2004 und 2018 haben 22 Personen die Hilfe in Anspruch genommen. Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 2370 Franken pro Monat. Insgesamt wurden 923'000 Franken ausbezahlt.

veröffentlicht: 31. Januar 2020 16:33
aktualisiert: 31. Januar 2020 16:33
Quelle: CH Media

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