Umweltkommission des Nationalrates stellt Weichen für Flugticketabgabe
(rwa) Der Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) hatte sich abgezeichnet. Bereits in der Herbstsession hatte der Nationalrat einer Motion zur Einführung einer Flugticketabgabe zugestimmt. Nun empfiehlt die UREK ihrem Rat mit 17 zu 8 Stimmen eine solche Lenkungsabgabe im neuen CO2-Gesetz zu verankern, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Damit soll auf Flugtickets für kommerzielle Passagierflüge eine Lenkungsabgabe in der Höhe von 30 bis 120 Franken pro Fluggast erhoben werden können – je nach Reisedistanz und Klasse. Von der Abgabe erfasst werden sollen auch private Flüge.
Weiter hat sich die Umweltkommission des Nationalrates für den vom Ständerat neu entworfenen Klimafonds ausgesprochen. Ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe – aber maximal 450 Millionen Franken – und 49 Prozent aus der Flugticketabgabe sollen dem Klimaschutz zu Gute kommen. Die Kommission schlägt vor, zusätzlich die Ersatzleistungen von Autoimporteuren in den Klimafonds einfliessen zu lassen.
Mit Stichentscheid ihres Präsidenten hat die Umweltkommission entschieden, eine Grundsatzbestimmung in das CO2-Gesetz zu schreiben, die für Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen gilt. Wer diese baut oder umbaut, soll den Ausstoss soweit begrenzen, als dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Als weitere Massnahme sieht die UREK CO2-Grenzwerte für schwere Fahrzeuge vor.