Schweiz

Ungenügende Anonymisierung: Presserat rügt «Blick»

27.11.2020, 11:57 Uhr
· Online seit 27.11.2020, 11:53 Uhr
Der «Blick» hat bei der Berichterstattung über eine Person deren Privatsphäre verletzt, stellt der Presserat fest. Mit den veröffentlichten Informationen sei diese identifizierbar geworden.
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(wap) Im Sommer hatte der «Blick» eingehend über eine Person berichtet, die sich trotz positivem Coronatest nicht an die Selbstisolation gehalten hatte und feiern gegangen war. Dabei sei die Privatsphäre der Person verletzt worden, hält der Presserat in einem am Freitag publizierten Entscheid fest.

Die Zeitung habe ein Porträtfoto und ein Bild des Hausteils, in dem die Person wohnt, veröffentlicht. Zwar habe die Redaktion den Namen der Betroffenen geändert und ihr Foto mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht. Durch die Kumulation der Angaben sei die Betroffene aber auch für Personen, die nicht zu ihrer Familie und ihrem sozialen und beruflichen Umfeld gehörten, identifizierbar geworden. Damit habe die Redaktion gegen den Journalistenkodex verstossen, so der Presserat.

veröffentlicht: 27. November 2020 11:53
aktualisiert: 27. November 2020 11:57
Quelle: CH Media

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