Der Uno-Berichterstatter über Folter, der Schweizer Nils Melzer, und vier weitere unabhängige Uno-Experten für Menschenrechte kritisieren insbesondere, dass die im Gesetzesentwurf enthaltene breite Definition von terroristischen Aktivitäten kein Szenario eines Verbrechens vorsehe.
Es könnte im Gegenteil auch auf legale Aktivitäten angewendet werden, wie den Versuch einer Verfassungsänderung oder Aktivitäten von Journalisten oder der Zivilgesellschaft. Die Definition stimme nicht mit jener des Uno-Sicherheitsrats überein.
«Die übermässig breite Definition (von Terrorismus) setzt einen Präzedenzfall, der autoritären Regimes als Modell zur Unterdrückung von Oppositionellen dienen kann, auch mittels Folter», erklärten die Uno-Experten.
Die Experten warnen zudem davor, dass das Gesetz der Bundespolizei umfangreiche Befugnisse gewähre, Personen als «potentielle Terroristen» (sogenannte Gefährder) zu bezeichnen und ohne gerichtliche Kontrolle präventive Massnahmen gegen sie zu verhängen.
Die Experten bedauern, dass die Schweizer Regierung die im Mai formulierten Empfehlungen für Änderungen an dem Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt habe. Sie empfahlen dem Parlament, die Vorlage abzulehnen.