Bundesgericht

Unterhaltszahlungen: Zuerst Ex-Partner, dann Kinder

11.02.2020, 16:00 Uhr
· Online seit 11.02.2020, 14:42 Uhr
Für das Bundesgericht ist klar: Reichen die finanziellen Mittel nach einer Scheidung nicht für alle, so hat der Ex-Partner vor dem volljährigen Kind Priorität. Eine Minderheit der Richter sah hier aber eine Gesetzeslücke.
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(mg) Wer kriegt zuerst Geld, wenn nach einer Scheidung nicht genügend Geld für alle da ist? Der Ex-Partner oder die volljährigen Kinder? Das Bundesgericht kam in einer öffentlichen Beratung vom Dienstag zum Schluss: Der Ex-Partner hat Vorrang.

Damit hiessen die Lausanner Richter eine Beschwerde eines Mannes gegen ein Urteil des Tessiner Appellationsgerichts teilweise gut. Dieses hatte in einem Unterhaltsstreit geurteilt, dass die Töchter Priorität hätten. Dagegen war ihr Vater vor Bundesgericht gezogen – die Mutter hatte als einziges Familienmitglied ein Einkommen. Nun muss das Gericht im Tessin erneut über den Fall entscheiden.

Das Bundesgericht argumentierte, das 2017 in Kraft getretene neue Unterhaltsrecht bilde keinen Anlass, die bisherige Rechtsprechung zu ändern. Die Mehrheit der Richter befand, dass es keine Gesetzeslücke gebe.

veröffentlicht: 11. Februar 2020 14:42
aktualisiert: 11. Februar 2020 16:00
Quelle: CH Media

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