Schweiz

Unternehmen dürfen hoffen: Härtefallregelung kommt am 1. Dezember

04.11.2020, 16:38 Uhr
· Online seit 04.11.2020, 16:31 Uhr
Der Bundesrat führt die Härtefallregelung für Corona gebeutelte Unternehmen bereits Anfang Dezember ein. Damit will er rasch den Weg frei machen für finanzielle Hilfe. In der Pflicht sieht er jedoch die Kantone.
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Ursprünglich sollten die neuen Hilfen im Rahmen der sogenannten Härtefallregelung erst Anfang Februar fliessen, woraufhin es von allen Seiten Kritik hagelte. Nun macht die Landesregierung vorwärts und hat die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung verabschiedet. Damit schliesse der Bund eine Lücke, erklärte Finanzminister Ueli Maurer am Mittwoch vor den Medien.

Mit der neuen Härtefallregelung soll besonders stark betroffenen Unternehmen finanziell geholfen werden. Eine Firma gilt demnach als Härtefall, wenn ihr Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Bund und Kantone sollen sich je zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen.

Keine Giesskanne mehr

Den Beitrag des Bundes hat der Bundesrat auf maximal 200 Millionen Franken festgelegt. Dies ergibt sich aus der Hochrechnung von ersten Bedarfsmeldungen einzelner Kantone. Maurer räumte vor den Medien ein, dass das Geld kaum ausreichen werde. Die Verordnung sei noch vor der zweiten Welle mit den Kantonen ausgearbeitet worden. Der Bundesbetrag soll nach einem Verteilschlüssel unter den Kantonen aufgeteilt werden.

Maurer sprach sich jedoch gegen generell weitergehende Forderungen aus. Es brauche kein flächendeckendes Programm mehr. Nicht jeder Betrieb könne mit finanziellen Beiträgen rechnen. «Der Steuerzahler kann nicht für alles und jedes hinstehen und das Portemonnaie aufmachen», stellte Maurer klar. Er wies auch darauf hin, dass der Schuldenabbau sicherlich 15 Jahre beanspruchen werde.

Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Es stehe ihnen frei, in ihren Regelungen Bürgschaften, Garantien, Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge vorzusehen, betont der Bundesrat. Allerdings dürfen sie pro Unternehmen maximal 25 Prozent des letztjährigen Umsatzes, höchstens aber 10 Millionen betragen. Bei A-fonds-perdu-Beiträge sind es maximal 10 Prozent des Umsatzes oder 500'000 Franken.

(rwa)

veröffentlicht: 4. November 2020 16:31
aktualisiert: 4. November 2020 16:38
Quelle: CH Media

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