Lohndumping

Unternehmen sollen ihre Mitarbeitenden informieren müssen

22.01.2020, 07:48 Uhr
· Online seit 21.01.2020, 19:36 Uhr
Firmen, welche Mindestlöhne nicht einhalten, sollen die Arbeitnehmenden nach negativen Kontrollen über die Ergebnisse informieren müssen.
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(sat) Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat einer entsprechenden Standesinitiative des Kantons Tessin mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben.

Wie die WAK-S am Dienstag mitteilt, soll im Entsendegesetz eine Bestimmung aufgenommen werden, die Unternehmen aus Branchen mit Mindestlöhnen dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden über Ergebnisse von Kontrollen zu informieren. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, solle zudem sanktioniert werden können. Wie der Kanton Tessin ortet auch die WAK-S in diesem Bereich Handlungsbedarf. Insbesondere beim «anhaltend hohen Druck» auf den Arbeitsmarkt im Kanton Tessin und der damit verbundenen «erhöhten Gefahr von Lohndumping».

Damit die WAK-S nach der Folgeleistung der Tessiner Standesinitiative nun einen Erlassentwurf ausarbeiten kann, ist als nächstes die Zustimmung ihrer Schwesterkommission notwendig.

veröffentlicht: 21. Januar 2020 19:36
aktualisiert: 22. Januar 2020 07:48
Quelle: CH Media

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