Unterschriftensammlung: Bundesrat erleichtert Bescheinigung
(rwa) Die Abstandsregeln und Hygieneempfehlungen erschweren zurzeit das Sammeln von Unterschriften für Referenden. Nun reagiert der Bundesrat. Er hat am Freitag beschlossen, dass für einen befristeten Zeitraum auch Unterschriftenlisten ohne Stimmrechtsbescheinigung bei der Bundeskanzlei eingereicht werden können. Die gesetzlichen Grundlagen hat das Parlament in der Herbstsession mit dem Covid-19-Gesetz geschaffen. Genau gegen jenes Gesetz wird übrigens wohl auch das Referendum ergriffen - auch dafür würden die erleichterten Spielregeln gelten.
Bei Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen gelten diese aber nicht, wie es in einer Mitteilung der Bundeskanzlei heisst. Von der Erleichterung profitieren Unterschriftensammlungen zu referendumgsfähigen Vorlagen der letzten Sommersession bis und mit der Sommersession 2021. Damit will der Bundesrat Planungssicherheit für Referendumsführer und die Behörden schaffen. Die detaillierten Bestimmungen werden nach Konsultation der Kantone und den zuständigen Kommissionen des Parlaments geregelt und sollen bis am 8. Oktober in Kraft treten.