Coronavirus

Unterstützung: Gelder für Kulturschaffende stehen bereit

06.04.2020, 12:57 Uhr
· Online seit 06.04.2020, 12:53 Uhr
Der Kultursektor ist stark von der Coronapandemie betroffen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat vor zwei Wochen ein Massnahmenpaket von 280 Millionen Franken für die Kultur beschlossen. Nun stehen die finanziellen Hilfen bereit.
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(dpo) Der Bundesrat hat am 20. März 2020 eine Reihe von Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus beschlossen, die unter anderem auch der Kultur zugute kommen. Wie das Bundesamt für Kultur am Montag mitteilte, stehen nun die Richtlinien zur Umsetzung des Massnahmepakets bereit.

Die erste Tranche von 280 Millionen Franken CHF zur Verfügung, wird folgendermassen verteilt: nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen erhalten 100 Millionen und Kulturschaffende 25 Millionen als Soforthilfe. 145 Millionen stehen als Ausfallentschädigungen zur Verfügung und 10 Millionen sind als Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich vorgesehen.

Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen können ein Gesuch auf zinslose Darlehen beantragen. Diese dürfen aber maximal 30 Prozent der Erträge des Unternehmens gemäss der letzten revidierten Jahresrechnung betragen.

Verordnung tritt rückwirkend in Kraft

Kulturschaffende erhalten ebenfalls auf Gesuch nicht rückzahlbare Nothilfen in der Höhe von maximal 196 Franken pro Tag. Grundlage für die Beurteilung des Anspruchs ist die letzte Veranlagung der direkten Bundessteuer und der Nachweis einer wirtschaftlichen Notlage.

Weiter erhalten Kulturunternehmen und Kulturschaffende auf Gesuch Finanzhilfen für Absagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Ein allenfalls entgangener Gewinn wird nicht abgegolten

Die Verordnung tritt rückwirkend per 21. März in Kraft und ist auf zwei Monate befristet. Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen beziehungsweise dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden.

Die einzelnen Kantone werden die ersten Auszahlungen allerdings erst vornehmen können, sobald sie die Leistungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet haben.

veröffentlicht: 6. April 2020 12:53
aktualisiert: 6. April 2020 12:57
Quelle: CH Media

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