Verdacht auf 80-fachen Kindesmissbrauch

10.03.2017, 11:33 Uhr
· Online seit 10.03.2017, 11:10 Uhr
Ein Schweizer soll in Thailand während mehrerer Jahre über 80 Kinder missbraucht haben. Nun wird der einschlägig vorbestrafte Mann im Kanton Freiburg vor Gericht gestellt. Der Angeklagte befindet sich aktuell in Haft, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
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Der Mann wird verdächtigt, Kinder für die Herstellung von pornografischen Fotos rekrutiert zu haben.

Dabei soll es verschiedentlich auch zu sexuellen Übergriffen auf die Buben gekommen sein. Ausserdem soll der Schweizer Buben zur Prostitution angehalten haben.

Im thailändischen Pattaya betrieb der Schweizer eine sogenannte gogo Bar, die vor allem von europäischen Männern besucht wurde. Die Aufnahmen entstanden in der Bar und am Wohnsitz des Schweizers in Thailand.

Dass der Mann so lange und in diesem Umfang Knaben missbrauchen konnte, dürfte damit zu tun haben, dass der Mann die Kinder und deren Familien finanziell unterstützte, vermuten die Freiburger Behörden.

Der Angeklagte ist den Schweizer Behörden bekannt. Er wurde bereits 1980 im Kanton Freiburg und 1991 im Kanton Wallis wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verurteilt. 1991 verliess der Mann die Schweiz Richtung Thailand.

Im November 2014 kehrte er in die Schweiz, nach Bulle zurück. Die Freiburger Polizei wurde aktiv. Es folgte eine längere Untersuchung unter anderem auch in Frankreich und Thailand. In Frankreich hatte ein Mann im Rahmen eines anderen Verfahrens den Schweizer als Quelle von kinderpornografischem Material genannt. Eine weitere Spur führte nach Deutschland.

Im Februar 2015 entschieden sich die Schweizer Behörden, den Verdächtigen anzuhalten und in Untersuchungshaft zu nehmen. Der Angeklagte gab zu, tausende von kinderpornografischen Fotos gemacht zu haben, die die Ermittler auf seinem Computer fanden. Alle anderen Vorwürfe bestritt der Mann.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft überweist den Fall an das Strafgericht des Bezirks Greyerz. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 10. März 2017 11:10
aktualisiert: 10. März 2017 11:33
Quelle: SDA

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