Justiz

Verfahren gegen Komitee wegen Anti-FDP-Plakaten eingestellt

01.02.2020, 11:52 Uhr
· Online seit 01.02.2020, 11:40 Uhr
Die Berner Justiz hat ein Strafverfahren wegen der «Islamistenschützer»-Plakate des Egerkinger Komitees eingestellt. Das Komitee trifft demnach keine Schuld, dass die umstrittenen Anti-FDP-Plakate nach einem Gerichtsurteil teils zu spät entfernt worden waren.
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Das Komitee um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann hat mit einem Mail an die involvierte Plakatgesellschaft «fristgerecht» die Entfernung der Plakate veranlasst, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern in ihrer Einstellungsverfügung erklärt. Der Entscheid lag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Über diesen hatten die Tamedia-Zeitungen (Samstagsausgabe) berichtet.

Im Zentrum des Verfahrens standen Plakate, welche das Egerkinger Komitee im vergangenen Herbst vor den nationalen Wahlen aufhängen liess. Das Plakat zeigte vier prominente FDP-Politikerinnen und Politiker. Darüber stand der Text: «Die FDP schützt radikale Islamisten in der Schweiz!» Das Egerkinger Komitee machte geltend, die FDP habe mitgeholfen, eine Motion der SVP zu versenken. Diese forderte Massnahmen gegen die Ausbreitung eines radikalen Islams in der Schweiz.

Mit einer superprovisorischen Verfügung verbot am 3. Oktober des letzten Jahres ein Gericht in Andelfingen ZH dem Egerkinger Komitee, das Plakat weiterhin zu verwenden. Es müsse innert 24 Stunden aus dem Verkehr gezogen werden. Im Kanton Bern waren allerdings auch mehrere Tage später noch Plakate zu sehen, etwa in Seftigen und Unterseen. Die FDP Schweiz reichte daraufhin Anzeige wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung ein.

Die FDP Schweiz akzeptiert die Einstellung des Verfahrens, wie Parteisprecher Martin Stucki auf Anfrage sagte. Der Fall rund um die umstrittenen Plakate ist allerdings noch nicht erledigt. Vor dem Bezirksgericht Andelfingen ist noch offen, ob das Egerkinger Komitee Schadenersatz oder Genugtuung zahlen muss, weil die Plakate den Ruf der vier abgebildeten FDP-Politiker - darunter Parteichefin Petra Gössi - beschädigt haben. Die FDP hat bis zum 2. März Zeit, beim Gericht eine ordentliche Klage einzureichen.

veröffentlicht: 1. Februar 2020 11:40
aktualisiert: 1. Februar 2020 11:52
Quelle: sda

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