Bürokratie

Verletzte liegt 6 Meter ennet der Grenze – Sanität muss sie liegen lassen

12.05.2022, 13:59 Uhr
· Online seit 12.05.2022, 11:14 Uhr
Aufgrund eines französischen Gesetzes, durfte die Basler Sanität einer verunfallten Sportlerin keine Medikamente verabreichen. Der Unfall ereignete sich nur 6,5 Meter neben der Schweizer Landesgrenze. Den Helfenden waren die Hände gebunden.
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Schweizer Sanitätern sind im Ausland die Hände gebunden, so auch letzten Samstag in der Basler Sporthalle Pfaffenholz. Während eines Handballspiels verletzt sich eine der Spielerinnen am Fuss und leidet unter starken Schmerzen. Die alarmierte Sanität von Basel-Stadt darf der Frau jedoch keine Schmerzmittel verabreichen, berichtete «Primenews». Der Grund dafür ist die aktuelle Gesetzeslage, wonach Schweizer Sanitäterinnen und Sanitäter keine Personen ennet der Grenze behandeln dürfen. Die Frau bleibt mit gebrochenem Fuss liegen.

Verletzte lag 6,5 Meter zu weit weg

Die Sporthalle gehört zwar zum Einzugsgebiet der Einsatzkräfte und das Tram der Basler Verkehrsbetriebe fährt bis nach Saint Louis, wo die Halle steht. Die Halle selber aber steht auf französischem Boden. Faktisch lag die verletzte Frau 6,5 Meter neben der Schweizer Grenze, wo sie Linderung für ihre Schmerzen hätte erhalten dürfen.

Rettungskräfte müssen tatenlos zusehen

Schweizer Rettungskräfte würden sich gar strafbar machen, würden sie Menschen auf französischem oder deutschem Boden Infusionen verabreichen, sagt Mediensprecher des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartemens (JSD) zu «20 Minuten».

Müssen die Rettungskräfte einfach tatenlos zusehen und die Person leiden lassen? Leider ja, meint Rahel Walser vom JSD. «Die Sanitäterinnen und Sanitäter können nicht einfach ein Auge oder beide Augen zudrücken, weil sie damit die vor Ort geltenden Rechtsgrundlagen verletzen würden", sagt Walser gegenüber 20 Minuten. Sie fügt an, dass es keine Option sei, bewusst und wissentliche Gesetze zu verletzen.

Unsicherheit auch bei der Sanität

Nicht nur die Bevölkerung stutzt ob diesen Regeln, sondern auch die Einsatzkräfte selber seien verunsichert. Diese Unsicherheit könnte weitreichende Konsequenzen für die grenznahen Gebiete haben. So wird derzeit diskutiert, ob solche Einsatze künftig überhaupt noch durchgeführt werden können. Im Klartext hiesse das: Die Sanität von Basel-Stadt rückt nicht mehr zu Einsätzen auf Elsässer Boden aus, auch wenn sich viele Schweizer dort befinden. Davon wären nicht nur die Sporthalle, sondern auch viele Basler Freizeitgärten betroffen.

Während die Elsässer keine Probleme bei dieser Regelung sehen, drehen sich in der Schweiz bereits die Rädchen in der Politik. SP-Nationalrätin Sarah Wyss fordert schnellstmöglich eine pragmatische Lösung. Auf welches Gesetz sich diese Bestimmung genau stützt, ist den Basler Departementen bis heute nicht zu hunder Prozent klar.

(roa)

veröffentlicht: 12. Mai 2022 11:14
aktualisiert: 12. Mai 2022 13:59
Quelle: Today-Zentralredaktion

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