Schweiz

Verschleppte Verfahren und eine lückenhafte Aufsicht: Finanzkontrolle stellt Mängel bei internationaler Rechtshilfe fest

· Online seit 01.10.2020, 06:00 Uhr
Die Finanzkontrolle hat die Verfahren bei der internationalen Rechtshilfe unter die Lupe genommen. Sie taxiert die Aufsicht durch den Bund als lückenhaft und stellt diverse Mängel fest.
Gina Bachmann
Anzeige

Steuerhinterziehung, Korruption, Geldwäsche: Pro Jahr treffen in der Schweiz rund 2300 Ersuchen um Rechtshilfe aus dem Ausland ein. Dabei handelt es sich um Anfragen, die bei der Aufklärung grenzüberschreitender Delikte helfen sollen – etwa durch die Herausgabe von Steuerdaten. Trotz internationalem Druck sind diese Rechtshilfeverfahren in der Schweiz nach wie vor langsam. Dieses Fazit zieht die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem am Mittwoch publizierten Bericht.

Der Grund dafür sieht die EFK unter anderem in der Vielzahl von involvierter Akteure. In einem konkreten von der EFK geschilderten Fall erfuhr das Bundesamt für Justiz – die zentrale Stelle in der internationalen Rechtshilfe – erst nach drei Monaten, dass drei Kantone beinahe identische Ersuchen in einem Steuerbetrugsfall bearbeiteten. In kleinen Kantonen, wo die Staatsanwaltschaft oftmals nicht über die nötigen Ressourcen verfügten, ziehen sich die Verfahren laut der EFK zusätzlich in die Länge.

Bearbeitungsdauer ist zentral für Ruf der Schweiz

Ein weiterer Faktor ist das hiesige Beschwerderecht. Dieses stelle in der internationalen Rechtshilfe eine Ausnahme dar und sei ein Überbleibsel des Bankgeheimnisses. Es werde von betroffenen Personen oft als Verzögerungstaktik missbraucht, kritisiert die EFK. Nach Ansicht der Prüfer ist der Verzicht auf ein Beschwerderecht die effizienteste Massnahme zur Beschleunigung der Verfahren. Letztlich sei das jedoch eine politische Frage.

Für die EFK ist die zügige Behandlung zentral für einen guten Ruf der Schweiz – insbesondere als Finanzplatz. Aufgrund des immensen Umfangs an Vermögenswerten, die auf Schweizer Bankkonten lagern, seien die Erwartungen an die Schweizer Behörden im Kampf gegen die grenzüberschreitenden Kriminalität hoch, heisst es im Bericht weiter. Die EFK hält aber auch fest, dass die Qualität der Arbeit der Schweizer Strafverfolgungsbehörden im Ausland geschätzt werde.

Kein Überblick über laufende Fälle

Neben der Bearbeitungsdauer kritisiert die EFK auch die Rolle des Bundesamts für Justiz (BJ). Bei Ersuchen, die aus den USA eintreffen, habe es eine schwierige Doppelrolle als Vollzugsbehörde und Aufsicht inne. Die EFK regt deshalb an, solche Fälle an die Bundesanwaltschaft abzutreten.

Insgesamt sei die Aufsicht durch das BJ «lückenhaft», so die EFK. Wenn ein Ersuchen statt an das Bundesamt direkt an eine kantonale Staatsanwaltschaft eingereicht werde, erfahre es dies meist nicht. Dadurch seien die Daten und Statistiken des Bundesamts nicht vollständig und es fehle ihm der Überblick über laufenden Fälle. Nach Ansicht der EFK ist es mit Empfehlungen an das zuständige Bundesamt allein nicht getan. Notwendig sei eine Revision der rechtlichen Grundlagen.

Bundesamt verteidigt sich

Dazu bekennt sich auch das Bundesamt für Justiz. Aufgrund der Prüfergebnisse erklärt es sich in einer Stellungnahme bereit, Verbesserungen bei der Datenqualität und der Geschwindigkeit der Informationswege zu prüfen. Es betont aber auch, dass nicht nur die Schnelligkeit, sondern auch die Qualität der Arbeit für den Ruf der Schweiz wichtig seien und diese international geschätzt werde. «Ein Handlungsbedarf für einen von der EFK vorgeschlagenen Systemwechsel in der Rechtshilfe fehlt», schreibt das Bundesamt in seiner Stellungnahme.

veröffentlicht: 1. Oktober 2020 06:00
aktualisiert: 1. Oktober 2020 06:00
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige