Wirtschaft

Verschwundene DDR-Gelder: Schweizer Bank Julius Bär muss 150 Millionen zurückzahlen

25.09.2020, 13:05 Uhr
· Online seit 25.09.2020, 12:56 Uhr
Julius Bär unterliegt vor Bundesgericht: Die Schweizer Bank muss der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben definitiv 150 Millionen Franken verschwundene DDR-Gelder zurückzahlen.
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(sat/dpa) Das jahrelange juristische Hin und Her ist definitiv entschieden: Die Schweizer Bank Julius Bär unterliegt in letzter Instanz vor dem Bundesgericht und muss der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) 150 Millionen Franken verschwundene DDR-Gelder inklusive Zinsen zurückzahlen. Das Geld stammte laut Bank von einer Aussenhandelsgesellschaft der DDR.

Noch vor zwei Jahren hatte das Zürcher Obergericht zu Gunsten von Julius Bär entschieden und die Klage der BvS abgelehnt. Darauf hiess das Bundesgericht eine erste Beschwerde der BvS teilweise gut. Bei einer Neubeurteilung entschied das Zürcher Obergericht dann jedoch gegen Julius Bär. Dieses Urteil hat das Bundesgericht am 27. August 2020 nun bestätigt und Julius Bär letztinstanzlich abblitzen lassen, wie die Bank am Freitag mitteilt.

Deutsche machen Banken für Überweisungen haftbar

Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist die Nachfolgerin der Treuhandanstalt, die sich unter anderem um Gelder kümmert, die Mitglieder des SED-Regimes nach der Wende beiseite geschafft hatten. Sie war zum treuhänderischen Verwalter des Vermögens der Partei- und Massenorganisationen bestimmt worden und sucht nun bereits über ein Vierteljahrhundert nach den Millionen, die nach dem Fall der Mauer spurlos verschwunden sind. Inzwischen hat allerdings auch die BvS 2001 ihre operative Tätigkeit eingestellt. Seitdem besteht sie nur noch als Rechts- und Vermögensträgerin.

Das DDR-Geld ist von den Konten der betroffenen Banken allerdings längst wieder abgezogen und die Spuren verwischt. Seit Jahren versucht die BvS darum Banken, die diese Bezüge nicht verhindert haben, dafür haftbar zu machen. Im konkreten Gerichtsfall zwischen der BvS und der Bank Julius Bär ging es eigentlich um die Bank Cantrade. Diese hatte zwischen 1989 und 1992 zahlreiche solcher Bezüge nicht verhindert.

Julius Bär will Geld nun von der UBS zurückfordern

Vor 15 Jahren hat Julius Bär die Bank Cantrade AG durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst AG übernommen. Zuvor war diese im Besitz der UBS gewesen. Julius Bär wehrte sich vehement in all den Jahren vergeblich gegen die Forderungen der BvS und verwies für die Forderung stets an die UBS. Diese vormalige Besitzerin trage gemäss dem Kaufvertrag das rechtliche Risiko der Canatrade.

In seinem letztinstanzlichen Urteil kommt das Bundesgericht nun jedoch zu einem anderen Schluss. Laut Julius Bär ist die nun auferlegte Zahlung an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben durch Rückstellungen allerdings bereits vollständig gedeckt. Die Bank will die 150 Millionen Franken laut Mitteilung vom Freitag nun aber von der UBS als Verkäuferin der betroffenen Bank Cantrade AG zurückfordern.

veröffentlicht: 25. September 2020 12:56
aktualisiert: 25. September 2020 13:05
Quelle: CH Media

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