Verurteilung von IT-Unternehmer bestätigt
Wie die Vorinstanz geht das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil davon aus, dass der 69-Jährige bewusst zu hohe Personalkosten in Rechnung stellte.
Der Mann brachte in seiner Beschwerde ans Bundesgericht wiederum vor, er habe nicht gewusst, dass er neu nicht mehr die Durchschnittskosten in Rechnung stellen dürfe, sondern die konkreten Kosten. Dies haben ihm aber auch die Lausanner Richter nicht abgenommen.
Weiter gehen sie davon aus, dass der Mann die EU bewusst getäuscht habe und die EU nicht die Schuld treffe, die Unterlagen und Rechnungen zu wenig aufmerksam kontrolliert zu haben.
Die Verurteilung wegen mehrfachen Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe ist somit rechtskräftig. Der 69-Jährige muss der EU zudem einen Betrag von rund 690'000 Euro zurückzahlen. (Urteil 6B_498/2018 vom 21.08.2018)