Schweiz

«Verwahrung im Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit»

09.09.2020, 18:47 Uhr
· Online seit 09.09.2020, 18:35 Uhr
Die Bundesanwaltschaft fordert für den irakischen IS-Unterstützer eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten. Darüber hinaus soll er verwahrt werden.
Gerhard Lob, Bellinzona
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Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Bundesstaatsanwalt Kaspar Bünger am Mittwoch am Ende seines vierstündigen Plädoyers den Strafantrag für den angeklagten 52-jährigen Irakers gestellt. Er forderte für die zur Last gelegten Delikte, vorab für den Verstoss gegen das Al Kaida/IS-Gesetz, eine Gesamtstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten.

Darüber hinaus forderte der Bundesstaatsanwalt eine Verwahrung. Die Verwahrung bezeichnete er als «ultima ratio»; nur so könne sich die Gesellschaft vor gefährlichen Personen wie dem Beschuldigten schützen, sagte er. Die Bundesanwaltschaft habe noch nie in einem solchen Kontext einen Antrag auf Verwahrung gestellt, doch im vorliegenden Fall seien die Voraussetzungen erfüllt, auf Grund der kriminellen Energie des Beschuldigten und der Wiederholungsgefahr. «Das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ist höher zu gewichten, als das Freiheitsinteresse des Beschuldigten», so der Staatsanwalt. Er forderte schliesslich einen Landesverweis von 15 Jahren.

Die Brutalität der beim Beschuldigten gefundenen Videos übersteige jegliche Vorstellungskraft, sagt der Staatsanwalt

Die BA wirft dem Beschuldigten vor, von der Schweiz aus vielfältige Aktivitäten für die verbotene terroristische Organisation IS entwickelt zu haben, auch zu einem Selbstmordattentat angestiftet zu haben. Der Mann war im Mai 2017 in einer Asylunterkunft im Thurgau verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft. Er lebt seit 22 Jahren mit Unterbrüchen in der Schweiz. «Er ging seither nie einer geregelten Arbeit nach», sagte der Bundesstaatsanwalt, der zudem an ein Urteil des Thurgauer Obergerichts erinnerte. Der Beschuldigte wurde wegen häuslicher Gewalt bestraft, weil er seine ehemalige Ehefrau würgte, als sie sich von ihm trennen wollte.

Sein Verhalten wiege schwer und an seiner Mitgliedschaft zum IS und einer Führungsrolle in dieser Organisation könnten keine Zweifel bestehen. «Er hat aus absolut verwerflichen Beweggründen gehandelt», prangerte Bünger an. Die Brutalität der bei ihm gefunden Videos überstiegen jegliche Vorstellungkraft und trügen eindeutig die Handschrift des IS.

Verteidiger fordert Freispruch: Die Bundesanwaltschaft habe wenige Chat-Nachrichten ausgewählt und überinterpretiert

Der Beschuldigte hatte am Dienstag in seiner Befragung alle in der Anklageschrift enthaltenen Anklagepunkte zurückgewiesen. In die gleiche Richtung ging das Plädoyer seines Verteidigers Sascha Schürch am Mittwochnachmittag. Nach Überzeugung der Verteidigung wurden Chat-Unterhaltungen vollkommen «überinterpretiert». Die BA habe aus 26'000 Nachrichten nur einige ausgewählt und diese in ihrem Sinne interpretiert. So fussten beispielsweise die Vorwürfe, der Beschuldigte habe seine über Facebook geehelichte Ehefrau im Libanon zu einem Selbstmordattentat anstiften wollen, auf einem minimalen Indiz und falschen Schlüssen.

Unter dem Strich forderte Schürch, den Beschuldigten in den Hauptanklagepunkten, insbesondere der Mitgliedschaft zum IS und damit der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, freizusprechen. Einzig in Bezug auf den Besitz von Gewaltdarstellungen und Fahren ohne Fahrausweis sei er schuldig zu sprechen und ihm eine unbedingte Geldstrafe von 170 Tagsätzen à 30 Franken aufzuerlegen. Er müsse umgehend aus der Sicherheitshaft entlassen und mit gut 200'000 Franken für über 1000 ungerechtfertigte Hafttage entschädigt werden. Ihm dürften höchstens 10 Prozent der Verfahrenskosten auferlegt werden. Schliesslich verwehrte sich der Verteidiger gegen die Möglichkeit der Verwahrung, selbst wenn der Beschuldigte in einem Punkt der Unterstützungshandlung für den IS schuldig gesprochen werden sollte.

Das Datum der Urteilseröffnung ist noch offen.

veröffentlicht: 9. September 2020 18:35
aktualisiert: 9. September 2020 18:47
Quelle: CH Media

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