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Viagogo gewinnt vor Bundesgericht: Seco muss Gerichtskosten zahlen

30.12.2020, 14:54 Uhr
· Online seit 30.12.2020, 14:39 Uhr
Der Bund wollte gegen die Ticketbörse Viagogo vorgehen, weil diese angeblich ihre Kunden täusche. Nun ist die Behörde vor Bundesgericht abgeblitzt und muss die Verfahrenskosten von 8000 Franken tragen.
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Die Ticketbörse Viagogo täuscht ihre Kunden nicht: Dies hat das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgehalten. Die höchsten Richter in Lausanne bestätigten damit einen Entscheid des Zürcher Handelsgerichts. Dieses war zum Schluss gekommen, dass es für Nutzer der Plattform klar ersichtlich sei, dass hier Tickets weiterverkauft würden und Viagogo selbst nicht Verkäufer der Billette sei. Das Bundesgericht hat diese Einschätzung nun bestätigt.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) war 2017 aktiv geworden, nachdem es nach eigenen Angaben über 260 Beschwerden gegen die Ticketbörse erhalten hatte. Auch Veranstalter und Künstler hatten die Viagogo öffentlich diskreditiert, so Peach Weber, der die Firma in einem Tweet als «Idioten-Firma» bezeichnete, die ein «Drecksgeschäft» betreibe. Dies, weil auf der Plattform eine von Webers Veranstaltungen als ausverkauft beworben worden war, obwohl sie dies laut seinen Aussagen nicht gewesen sei.

Das Seco hatte argumentiert, für durchschnittliche Kunden sei nicht klar, dass Viagogo keine offizielle Verkaufsstelle, sondern eine Plattform für private Weiterverkäufe sei. Die Behörde verlangte deshalb ein Verbot des Angebots, es sei denn, dieses würde klar und deutlich gekennzeichnet. Nach der Niederlage vor Bundesgericht muss das Seco der Betreiberfirma von Viagogo die Gerichtskosten in der Höhe von 8000 Franken erstatten.

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veröffentlicht: 30. Dezember 2020 14:39
aktualisiert: 30. Dezember 2020 14:54
Quelle: CH Media

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