Schweiz

Videokonferenzen am Gericht: Bundesrat verschärft Auflagen

25.09.2020, 12:00 Uhr
· Online seit 25.09.2020, 12:00 Uhr
Um den Gerichten während der Coronakrise die Arbeit zu erleichtern, hatte der Bundesrat im April Videokonferenzen zugelassen. Das soll auch künftig möglich sein, aber nur noch unter strengeren Voraussetzungen.
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(rwa) Der Einsatz von Videokonferenzen in Verhandlungen und bei Zeugeneinvernahmen in Zivilverfahren ist nur noch bei besonderer Dringlichkeit zulässig und wenn eine Partei, ihre Rechtsvertretung oder ein Richter durch das Coronavirus besonders gefährdet ist. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Grundsätzlich ist bei Videokonferenzen weiterhin das Einverständnis der Parteien notwendig. Nicht erlaubt ist das Instrument, wenn Kinder am Prozess beteiligt sind.

Der Einsatz von Videokonferenzen ist eine der Massnahmen, um den Justizbetrieb auch während der Coronakrise aufrechtzuerhalten, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz heisst. Der Bundesrat hat am Freitag die Geltungsdauer der entsprechenden Verordnung verlängert, um eine nahtlose Weiterführung zu garantieren. Die dafür notwendigen Grundlagen hat das Parlament in der am Freitag zu Ende gegangenen Herbstsession mit dem Covid-19-Gesetz geschaffen.

veröffentlicht: 25. September 2020 12:00
aktualisiert: 25. September 2020 12:00
Quelle: CH Media

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