Schweiz

Voll im Gegenangriff: Reeder fordert Freispruch und Genugtuung

03.07.2020, 14:23 Uhr
· Online seit 03.07.2020, 14:23 Uhr
Weil seine vom Bund verbürgte Hochseeflotte von 13 Schiffen auf Grund lief, erlitt der Bund einen Schaden von rund 200 Millionen Franken. Geht es aber nach dem amtlichen Verteidiger des ehemaligen Reeders, dann hat sich Hans-Jürg Grunder nicht das Geringste zuschulden kommen lassen. Dann ist er ein Opfer von Bund, Staatsanwaltschaft und Medien.
Henry Habegger
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Grunders Anwalt Raffael Ramel ging in seinem fast sechsstündigen Plädoyer, das am Freitag kurz vor 13 Uhr zu Ende ging, voll in den Gegenangriff. Er verlangt vor dem Berner Wirtschaftsstrafgericht Freispruch auf der ganzen Linie, in allen Anklagepunkten.

Die Berner Staatsanwaltschaft wirft ihm im Zusammenhang mit den Bundesbürgschaften Leistungsbetrug, Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Falschbeurkundung vor und verlangt eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren, ein bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 150 Franken und eine Ersatzforderung von 11,7 Millionen

Einzig Steueroptimierung

Der Verteidiger dagegen stellte den Reeder als Opfer dar, der sich nicht bereichert und Bund und Steuerzahler auch nicht betrogen habe. Grunder habe im Gegenteil immer versucht, das Unternehmen zu retten. So könne nicht die Rede davon sein, dass er durch simulierte Verträge und ähnliches überhöhte Schiffspreise vorgetäuscht habe. Das habe es alles nicht gegeben. Denn zu den Werkpreisen seien jeweils die Eigenleistung des Reeders und andere Aufwendungen wie die Erstausrüstung des Schiffes hinzugekommen.

Bei einem angeblich nicht vorhandenen Darlehen dieser Hongkong-Firma an Grunders Reederei habe es sich um «aktivierte Eigenleistungen» gehandelt, was gängige Praxis sei. Dass Reeder Grunder eine Offshore-Firma in Hongkong zwischenschaltete, die ihm selbst gehörte, habe nichts mit Täuschung zu tun, sondern habe der Steueroptimierung gedient.

Ramel warf der Anklage vor, sie habe viele Zeugen nicht befragt, die Vorwürfe entkräftet hätten. Vorwürfe wie Leistungsbetrug bei Bürgschaften seien nicht haltbar, da Grunders Reederei gar nicht Vertragspartner der Bürgschaftsverträge gewesen sei. Vertragspartner seien die finanzierende Bank und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) gewesen. Bei anderen Vorwürfen stellte sich die Verteidigung auf den Standpunkt, die Revisionsgesellschaft habe die Vorgänge geprüft und für korrekt erklärt. Oder das BWL sei im Bild gewesen. Andere Vorgänge sind laut Verteidigung sowieso verjährt.

Grunder stellt Forderungen

Grunder, der sich als völlig unschuldig bezeichnet, stellt jetzt via seinen Anwalt ein lange Reihe von Forderungen: Die Freigabe der beschlagnahmten Güter wie Liegenschaften, Autos, Uhren. Er verlangt eine Entschädigung für die «unrechtmässige Haft» von 14 Tagen. Für Vorverurteilungen durch Artikel in den Medien – Ramel beanstandete den Ausdruck «Pleite-Reeder» – und Staatsanwaltschaft will der 95‘000 Franken. Eine Verzichtserklärung über Guthaben von gut 3 Millionen Franken, die nur unter Druck unterschrieben habe, soll rückgängig gemacht werden.

Die Verhandlung geht am Freitagnachmittag weiter, Staatsanwalt und Privatkläger kommen zur Gegenrede, danach kommt noch einmal der Verteidiger zu Wort. Das Urteil wird, Stand jetzt, für nächste Woche erwartet.

veröffentlicht: 3. Juli 2020 14:23
aktualisiert: 3. Juli 2020 14:23
Quelle: CH Media

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