Voruntersuchung gegen zwei Grenzwächter wegen Vermögensdelikt

13.11.2018, 11:20 Uhr
· Online seit 13.11.2018, 09:55 Uhr
Gegen zwei Angehörige des Tessiner Grenzwachtkorps IV besteht ein hinreichender Anfangsverdacht auf ein Vermögensdelikt. Die Militärjustiz hat deshalb eine Voruntersuchung eröffnet. Im Grenzwachtkorps (GWK) soll es zu finanziellen Unregelmässigkeiten gekommen sein.
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Der Oberauditor der Militärjustiz sei dem Antrag des Untersuchungsrichters auf Eröffnung einer Voruntersuchung gefolgt, teilte die Militärjustiz am Dienstag mit. Die im August 2018 eröffnete vorläufige Beweisaufnahme habe ergeben, dass die zwei GWK-Angehörigen möglicherweise Vermögensdelikte begangen hätten.

Auslöser der Untersuchung waren Berichte in den Tessiner Medien über eine Bargeldkasse, welche die Verantwortlichen nach ihrem eigenen Ermessen verwaltet haben sollen. Die Militärjustiz sei aufgrund einer Medienmitteilung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) aktiv geworden, erklärte Mario Camelin, Sprecher der Militärjustiz, auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA.

Schon Ende Oktober hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) auf eine parlamentarische Anfrage des Tessiner SVP-Nationalrats Marco Chiesa geantwortet, selbstverwaltete Kassen seien keine gängige Praxis im GWK. Über das Vorhandensein, die Hintergründe und Bewirtschaftung einer allfälligen Kasse könnten allerdings noch keine Angaben gemacht werden.

Mehr als zwei Drittel des Korps hatten sich zudem in einem Brief an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) über ein äusserst angespanntes Arbeitsklima beschwert. Der Brief mit den zahlreichen Unterschriften der Mitarbeitenden betreffe deren Kritik an den geplanten Rotationen innerhalb der Grenzregion IV, die im Rahmen der ordentlichen Personalentwicklung vorgesehen sei, lautete die Antwort des EFD.

Im Zusammenhang mit der Affäre wurden GWK-Kommandant Mauro Antonini und sein Personalchef vom Tessin nach Bern versetzt. Dort werden sie bis zum Abschluss der Untersuchung arbeiten, wie der Antwort des EFD auf Chiesas Anfrage weiter zu entnehmen war.

Mit den getroffenen Massnahmen soll die Situation in der Region IV rasch stabilisiert und beruhigt werden. Dieses Vorgehen sei in einer solchen Situation normal und stellt laut EFD kein Resultat der laufenden Untersuchung dar.

Die Voruntersuchung gegen die beiden GWK-Angehörigen kann laut Camelin einige Monate in Anspruch nehmen. Dann werde der Auditor - der militärische Staatsanwalt - die Ergebnisse des Untersuchungsrichters rechtlich würdigen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

veröffentlicht: 13. November 2018 09:55
aktualisiert: 13. November 2018 11:20
Quelle: SDA

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