Das Obergericht hatte den Mann 2016 vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen, doch hob das Bundesgericht das Urteil wegen mangelhafter Beweiswürdigung auf. Der Beschuldigte soll einen Killer auf seine damalige Gattin angesetzt haben. Die Frau wurde 2010 in Erstfeld auf offener Strasse durch Schüsse schwer verletzt.
Der Beschuldigte präsentierte in seinem Schlusswort eine lange Liste angeblicher Verfehlungen der Behörden. Die Ermittlungen seien einseitig gewesen, die Zeugen seien vorsortiert worden, dem Gericht seien Informationen vorenthalten worden.
«Doch ich habe festgestellt, dass dies niemanden interessiert», sagte der Beschuldigte litaneienhaft. Aber egal, trotz aller schmutzigen Tricks könne nicht verhindert werden, dass die Wahrheit bekannt werde. Er habe die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen.
Zuvor hatten der Verteidiger, der für einen Freispruch plädierte, und der Oberstaatsanwalt, der eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren forderte, ein weiteres Mal die Klingen gekreuzt. Es ist bereits das dritte Mal, dass das Obergericht diesen Fall verhandelt. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt mündlich eröffnet.