Waadtländer Kantonsgericht stuft Uber als Arbeitgeber ein, Unia fordert Konsequenzen
(agl) Sind Uber-Fahrer Selbständige, wie es das Unternehmen vorsieht, oder doch Angestellte? Zu dieser Frage traf das Waadtländer Kantonsgericht eine eindeutige Entscheidung: Die Vereinbarung zwischen einem ehemaligen Fahrer und Uber erfüllt laut einem Urteil vom 23. April «alle charakteristischen Elemente eines Arbeitsvertrags». Das Gericht bestätigt damit ein Urteil des Lausanner Arbeitsgerichts, welches dem Fahrer nach einer ungerechtfertigten Kündigung eine Entschädigung zusprach.
Die Gewerkschaft Unia spricht in einer Medienmitteilung von einem wegweisenden Urteil, da dieses den Taxidienst Uber, beziehungsweise dessen Tochterfirma in Lausanne, als Arbeitgeber einstuft. Aus dieser Einstufung würden sich für die Fahrerinnen und Fahrer diverse Rechtsansprüche ergeben, unter anderem auf Sozialversicherungsbeiträge, bezahlte Ferien sowie die Einhaltung ordentlicher Kündigungsfristen.
«Da Uber sich weigert, seine Arbeitgeberpflichten wahrzunehmen, sind insbesondere die kantonalen Behörden in der Pflicht», schreibt die Unia weiter. Die kantonalen Arbeitsämter müssten feststellen, dass Uber als Arbeitnehmer dem Arbeitsgesetz unterstellt ist und überprüfen, ob die Firma dieses einhält.
Uber sieht keine direkten Auswirkungen
Die Plattform-Betreiberin Uber bezeichnet sich selbst stets lediglich als Vermittlerin, deren Fahrer selbständig tätig seien. Kosten und Pflichten eines Arbeitgebers weist das Unternehmen von sich. Gegenüber dem «SRF Kassensturz» äussert sich Uber folgendermassen über das jüngste Urteil aus dem Kanton Waadt: «Das Gerichtsurteil hat keine direkten Auswirkungen auf unsere heutige Tätigkeit in der Schweiz. Es kann weder generalisiert werden noch auf andere Fahrer angewendet werden.» Das Unternehmen wolle in den nächsten Monaten entscheiden, ob es vor dem Bundesgericht Berufung einlegen wolle.
Die Unia sieht dies anders, wie sie in ihrer Medienmitteilung schreibt: Sollte Uber seinen Angestellten weiterhin ihre Rechte vorenthalten, müssten die Behörden dessen Tätigkeit so lange verbieten, bis die Gesetze eingehalten werden. Eingelenkt hat kürzlich der Essenslieferant Uber Eats in Genf. Dessen Kuriere werden seit dem 1. September als Arbeitnehmer eingestuft. Dies, nachdem das Genfer Verwaltungsgericht Mitte Juni entschieden hatte, dass Uber Eats ein Arbeitgeber ist und seine Essenskuriere anstellen muss.