Schweiz

Was ist ein Härtefall? Parlament feilscht um Bedingungen der Coronahilfe

17.09.2020, 16:20 Uhr
· Online seit 17.09.2020, 16:17 Uhr
In Härtefällen sollen Corona gebeutelte Unternehmen finanzielle Hilfe erhalten. Das hat das Parlament beschlossen. Uneinig sind sich die Räte noch darin, was überhaupt ein Härtefall ist und wie stark sich die Kantone beteiligen müssen.
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Das neue Covid-19-Gesetz nähert sich der Ziellinie. Noch verbleiben einige Differenzen. Daran ändern auch die Entscheide von heute Donnerstag im Nationalrat wenig. In den meisten Punkten beharrte der Rat auf früheren Beschlüssen. So lehnte er eine prozentual fixe Umsatzeinbusse als Kriterium ab, um einen Härtefall zu definieren. Der Ständerat will ins Gesetz schreiben, dass ein Unternehmen nur als Härtefall gilt, sofern es weniger als 60 Prozent des langjährigen Jahresumsatzes erzielt hat. Dem Nationalrat reicht ein genereller Hinweis, wonach die Firma eine Umsatzeinbusse erlitten hat und ein Insolvenzrisiko besteht.

Dass der Bund Härtefälle – etwa aus der Reisebranche oder touristische Betriebe – finanziell unterstützen soll, ist unbestritten. Anders als der Ständerat spricht sich der Nationalrat dagegen aus, dass sich Kantone zwingend zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen müssen. Wie hoch die kantonale Beteiligung sein müsse, wollte der Nationalrat nicht in Prozenten festhalten.

Freelancer werden ausgeschlossen

Zurückgekrebst ist der Nationalrat beim Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Er hat beschlossen, nur Mitarbeiter auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen zu berücksichtigen. Ursprünglich hatte er auch Personen mit befristeten Verträgen einschliessen wollen. Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) warnte vergeblich, dass dadurch 10'000 Menschen vor dem Nichts stünden. Besonders in der Kulturbranche gebe es viele Freelancer.

Entgegengekommen ist der Nationalrat dem Ständerat beim Kreis der Berechtigten auf Erwerbsausfallentschädigung. Einig waren sich die Räte bereits, dass jemand entschädigt werden soll, wenn er seine Tätigkeit wegen der Krise «massgeblich einschränken» muss. Nun ist auch klar, was darunter zu verstehen ist. Das Parlament verlangt, dass die Umsatzeinbusse im Vergleich zu den letzten fünf Jahren mindestens 60 Prozent betragen muss. Allerdings hat der Nationalrat den Zusatz eingefügt, dass Schwelleneffekte abzufedern sind. Nun geht das Geschäft ein letztes Mal zurück an den Ständerat.

(rwa)

veröffentlicht: 17. September 2020 16:17
aktualisiert: 17. September 2020 16:20
Quelle: CH Media

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