Transplantationsgesetz

Das solltest du als (Nicht-)Organspender jetzt wissen

16.05.2022, 10:39 Uhr
· Online seit 16.05.2022, 07:45 Uhr
Das Schweizer Stimmvolk hat das Transplantationsgesetz mit der Widerspruchslösung abgesegnet. Die Frage bleibt nun: Wie geht es weiter? Was müssen Personen, die ihre Organe nicht spenden möchten, nun beachten? Wir liefern dir die wichtigsten Antworten.
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Was bedeutet das Ja zum Transplantationsgesetz genau?

Anstelle der Zustimmungslösung gilt neu die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung. Wer seine Organe nicht spenden will, muss dies vor seinem Tod kundtun. Der Wille der nächsten Angehörigen wird allerdings berücksichtigt, falls jener des Patienten nicht klar ist. Sie dürfen in diesem Fall die Entscheidung für die verstorbene Person treffen. Wichtig hierbei ist, dass eine angehörige Person erreicht werden kann. Vorher wird kein Organ entnommen.

Um die erweiterte Widerspruchslösung durchsetzen können, muss der Bund das Transplantationsgesetz anpassen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geht davon aus, dass die Änderung in rund zwei Jahren, Mitte 2024, in Kraft tritt.

Die Regelung gilt für Menschen ab 16 Jahren. Bei jüngeren Personen entscheiden die gesetzlichen Vertreter, ob Organe gespendet werden oder nicht. Ausgenommen sind von der neuen Regelung zudem Personen, die vor dem Tod über längere Zeit urteilsunfähig waren.

Wie kann ich meinen Willen kundtun?

Das Organspenderegister des Bundes, welches das aktuelle Register von Swisstransplant ersetzen soll, wird gleichzeitig in Kraft treten, also ebenfalls in rund zwei Jahren. Dabei können die Bürgerinnen und Bürger sowohl ihre Zustimmung zum Spenden als auch ihre Ablehnung angeben.

Jene, die der Organspende zustimmen, können auch entscheiden, welche konkreten Organe sie spenden wollen. In der Schweiz können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Dünndarm und Bauchspeicheldrüse gespendet werden. Auch Gewebe, beispielsweise Augenhornhaut, Blutgefässe oder Herzklappen, können transplantiert werden. Im Register kann man zudem eine Vertrauensperson bestimmen, welche die Entscheidung nach dem Tod treffen soll, falls dies bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschehen ist.

Ob die Anmeldung von Personen, die bei Swisstransplant bereits registriert sind, ins neue Register übernommen wird, klärt das BAG noch ab.

Wie werden Nicht-Spender über das Register informiert?

Das BAG plant eine grössere Kampagne, um die Bevölkerung über die neue Regelung zu informieren. Dafür wird eine Kommunikationsagentur engagiert, zudem soll das Budget für die Organspendekampage in den ersten drei Jahren von jährlich rund 1,5 Millionen Franken um eine Million erhöht werden.

Auch Hausärzte, Drogerien und Apotheken sollen in die Kampagne einbezogen werden. Dem BAG wird es dabei auch ein Anliegen sein, Personen mit tiefer Bildung oder Sprachbarrieren zu erreichen.

Wann dürfen Organe wirklich entnommen werden?

Organe sowie auch Gewebe und Zellen dürfen nur entnommen werden, wenn die Person hirntot ist. Der Hirntod muss von zwei ärztlichen Fachpersonen diagnostiziert werden, die nicht in die Transplantation involviert sind.

Übrigens: Eine Altersbegrenzung gibt es für die Organspende grundsätzlich nicht. Leute weit über 80 Jahre hatten in der Vergangenheit schon gespendet.

(mhe)

veröffentlicht: 16. Mai 2022 07:45
aktualisiert: 16. Mai 2022 10:39
Quelle: Today-Zentralredaktion

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