Bern

Wegen Erinnerungslücken Freispruch gefordert

16.10.2019, 20:56 Uhr
· Online seit 16.10.2019, 20:45 Uhr
Eine 28-jährige Ungarin steht in Bern wegen vorsätzlicher Tötung ihres Freundes vor Gericht. Die Verteidigung fordert einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine neunjährige Freiheitsstrafe.
Anzeige

Die kleingewachsene und eher zierliche Angeklagte gab an, sich nicht mehr an die Minuten zu erinnern, in denen ihr damaliger Freund eine Stichwunde in die Brust erhielt. An Dinge unmittelbar vor und nach der Tat erinnerte sie sich hingegen schon.

Allerdings zeigte sie sich vor Gericht recht bockig und wollte die Fragen nur zögerlich oder gar nicht beantworten. Sie habe alles schon mehrfach geschildert, sagte sie sichtlich genervt.

Klar ist, dass das Paar, das erst gute zwei Monate zusammen war, sich am Abend der Tat stritt. Der Streit wurde zuerst verbal ausgetragen, dann soll es auch zu Tätlichkeiten gekommen sein.

«Messer ins Herz bekommen»

Der Streit des Paares habe sich wohl auch um seine Zukunft gedreht, führte die Staatsanwältin aus. Denn: der 55-Jährige habe zunehmend das Vertrauen in die Frau verloren - unter anderem auch, weil sie sein Bankkonto geplündert hatte.

Die Angeklagte wiederum habe nicht von ihrem Freund vor die Tür gestellt werden wollen. Weil sie wollte, dass der Mann endlich Ruhe gibt, habe sie die Ambulanz angerufen. Diese solle ihren Freund abholen, denn er habe ein Drogen- und Alkoholproblem.

Der Mann wiederum geriet in Rage, als er merkte, dass der Krankenwagen tatsächlich unterwegs war. Die Angeklagte ging daraufhin in die Küche und ergriff ein Rüstmesser. Die Staatsanwältin schilderte das Geschehen, das dann folgte, aus ihrer Sicht: Der Freund habe sich schreiend auf die Frau zubewegt, da habe die Angeklagte ihm das Messer in die Brust gestossen.

Die Verteidigerin meldete Zweifel an dieser Version an. Ihre Mandantin könne sich an die entscheidenden Minuten nicht mehr erinnern. Eine Amnesie könne tatsächlich nicht ausgeschlossen werden, denn die Ungarin sei zur Tatzeit unter Schock gestanden und alkoholisiert gewesen.

Die Minuten der Tat seien «eine Blackbox». Es gebe viele Mutmassungen, was geschehen sei. Doch zweifelsfrei lasse sich keine Variante erhärten. Es sei auch nicht auszuschliessen, dass der Mann sich die Verletzung selber zugefügt habe. Das Institut für Rechtsmedizin könne nicht eindeutig sagen, ob es sich um eine Fremd- oder Selbstverletzung handle.

Die Ungarin müsse deshalb nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen werden.

Die Staatsanwältin hingegen forderte für die Angeklagte eine neunjährige Freiheitsstrafe. Der Anwalt der beiden Söhne des Todesopfers verzichtete auf die Festlegung der Höhe einer Genugtuung. Weiter machte er für seine Mandanten Entschädigungen geltend.

Die Söhne hatten ihren Vater als liebevollen Menschen beschrieben. Es sei bestimmt nicht immer einfach gewesen. Gerade als der Vater an manischen Depressionen gelitten habe, sei er manchmal kaum ansprechbar gewesen. Dennoch sagten beide, sei er für sie eine Vertrauensperson gewesen.

veröffentlicht: 16. Oktober 2019 20:45
aktualisiert: 16. Oktober 2019 20:56
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige