Kartellrecht
Weko eröffnet Untersuchung gegen deutschen Tabakhersteller
18.08.2020, 09:17 Uhr
· Online seit 18.08.2020, 09:15 Uhr
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Dieser habe mutmasslich Importe seiner Waren in die Schweiz behindert, teilte die Behörde am Dienstag mit. Um welches Unternehmen es sich handelt, sagt die Weko nicht.
Es lägen ihr Anhaltspunkte vor, dass zwischen dem deutschen Hersteller und einigen Vertriebspartnern in verschiedenen Ländern ausserhalb der Schweiz vertragliche Exportverbote bestanden hätten, so die Weko. Diese Verbote hätten möglicherweise Parallel- und Direktimporte in die Schweiz verhindert.
Im Rahmen der Untersuchung prüfe man nun, ob diese Exportverbote sogenannte unzulässige vertikale Gebietsschutzabreden im Sinne des Kartellgesetzes darstellten.
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