Gesamthaft werden sich die Zahlungen im nächsten Jahr auf 5,9 Milliarden Franken belaufen, wie die Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)am Dienstag mitteilte. Davon seien 4,5 Milliarden Franken für den Ressourcenausgleich und 0,9 Milliarden Franken für den Lastenausgleich vorgesehen.
Die Kantone werden zu den Berechnungen Ende September Stellung nehmen. Änderungen an den Zahlen sind noch möglich. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich anpassen und auf Anfang 2024 in Kraft setzen.
Nettozahler sind neben Zürich auch die Kantone Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug, Basel-Stadt und Genf. Pro Kopf bezahlt Zug mit 2970 Franken allerdings weit mehr in den Ausgleichstopf ein als Zürich mit 300 Franken. Die städtischen Kantone Basel-Stadt und Genf liefern pro Kopf 672 respektive 394 Franken ab.
Nettoempfänger sind alle anderen Kantone. Nach Bern auf der Liste der grössten Empfänger folgt das Wallis mit 884 Millionen Franken. Der Kanton erhält damit mit 2506 Franken pro Person am meisten Geld pro Kopf. In Bern sind es 1248 Franken pro Person. Weitere Empfängerkantone sind Freiburg mit 617 Millionen Franken oder 1917 Franken pro Person. Im Jura sind es 2191 Franken pro Kopf.
Hier gibts die Übersichtskarte:
Der Finanzausgleich garantiert eine Mindestausstattung von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts.
Bern, Zürich und Tessin finanzschwächer
Grund für die höheren Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone seien zu zwei Dritteln die wachsenden Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Zunahme der Ungleichheit, schreibt die EFV. Die Beiträge für den Ressourcenausgleich werden zu sechzig Prozent durch den Bund und zu vierzig Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert.
Bei 17 Kantonen steigt der Ressourcenindex 2024 gegenüber dem Vorjahr, bei neun Kantonen nimmt er ab. Finanzstärker geworden sind vor allem die Kantone Schwyz, Graubünden und Appenzell Innerrhoden, finanzschwächer die Kantone Bern, Zürich und Tessin.
Der Lastenausgleich nimmt um 19 Millionen auf 900 Millionen Franken zu, weil die Beiträge an die Teuerung angepasst werden. Kantone, die etwa wegen Zentrumsaufgaben oder aufgrund ihrer Topografie mehr Lasten tragen, erhalten Geld aus diesem Topf.
180 Millionen an Ergänzungsbeiträgen
Der befristete Härteausgleich, der den Übergang zum neuen Finanzausgleichssystem 2008 erleichtern soll, sinkt laut Angaben der EFV 2024 um 17 Millionen auf 192 Millionen Franken. Die Zahlungen von Bund und Kantonen werden seit 2016 jährlich standardmässig verringert.
Ebenfalls befristet zahlt der Bund Abfederungsmassnahmen für die finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 von rund 120 Millionen Franken an 17 ressourcenschwache Kantone. Das sind 40 Millionen weniger als im Vorjahr.
Weiter zahlt der Bund in den nächsten sieben Jahren ab 2024 Ergänzungsbeiträge von jährlich 180 Millionen Franken, um die Auswirkungen der Anpassungen des Ressourcenausgleichs aufgrund der Steuerreform und AHV-Finanzierung zu mildern. 2024 erhalten die Kantone Wallis, Freiburg, Solothurn, Uri, Jura und Glarus daraus Beiträge. (sda/jaw)
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