Schweiz

Weniger Stress und Leid bei Schlachtung: Bund strebt besseren Tierschutz an

29.09.2020, 15:09 Uhr
· Online seit 29.09.2020, 15:08 Uhr
Der Bund überarbeitet die Regeln beim Schlachten komplett. Damit will er Stress und Leiden für die Tiere vermindern. Neu gibt es auch konkrete Vorgaben zur Schlachtung von Fischen.
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Die Revision soll dazu beitragen, Stress und Leiden für die Tiere bei der Schlachtung zu vermindern, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Dienstag mitteilte. So dürfen künftig nur Elektrotreiber verwendet werden, welche die einzelnen Stromstösse auf maximal eine Sekunde begrenzen. Ausserdem dürfen sie nur bei gesunden und unverletzten Tiere und ausschliesslich an ihren Hinterbeinen angewendet werden.

Gemäss dem BLV setzen die Änderungen neue wissenschaftliche Erkenntnisse um. Dazu zählen etwa Präzisierungen zur wirksamen Elektrobetäubung und zur Beurteilung, ob eine Betäubung erfolgreich gewesen sei. So muss bei einer erfolgreichen Elektrobetäubung mittels Kopfdurchströmung bei jedem Tier ein sofortiges Erstarren einsetzen und die Atmung während mindestens 20 Sekunden aussetzen.

Auch Richtlinien für Fische

Weiter kommen erstmals konkrete Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen hinzu. Dies, weil sie in der Schweiz zunehmend an Bedeutung gewinnt, wie es im Verordnungsentwurf heisst. Demnach muss das Becken, wo die Tiere betäubt werden, so beschaffen sein, dass alle Tiere sich vollständig im Wasser befinden. Zudem dürfen Fische nach einer Elektrobetäubung keine Muskelzuckungen zeigen, sowie keine Atem- oder Schwimmbewegungen.

Auch die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern sei neu in der Verordnung enthalten, so das BLV weiter. Bisher erfolgt die Gasbetäubung nur mit CO2. Künftig sollen nun auch Gasgemische eingesetzt werden dürfen, die wissenschaftlich tierfreundlicher als CO2 beurteilt werden.

(dpo)

veröffentlicht: 29. September 2020 15:08
aktualisiert: 29. September 2020 15:09
Quelle: CH Media

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