SBB

Wer die Ess-Regel ausnützt, soll gebüsst werden

26.01.2021, 13:38 Uhr
· Online seit 26.01.2021, 10:58 Uhr
Wer im Zug etwas isst, darf die Maske ablegen. Diese Praktik wird jetzt allerdings immer öfter ausgenutzt, um die Maskenpflicht zu umgehen. Das BAG fordert Bussen und ist mit SBB und Postauto in Kontakt.
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Wenn man im Zug etwas isst, darf man die Maske ausziehen. Zumindest für kurze Zeit. So steht es sinngemäss in der Corona-Verordnung des Bundes.

Mittlerweile häufen sich allerdings die Fälle kreativ gewordenener Zugpassagiere. «SRF» berichtet von einem Pärchen, das unter dem Vorwand, etwas essen zu müssen, ihre Masken für mindestens eine Stunde abgelegt hatte. Als ein Mitreisender die beiden auf der Strecke Zürich-Chur bittet, ihren Mund-Nasen-Schutz wieder aufzusetzen, weigern sich die beiden. Das sei erlaubt, schliesslich seien sie am Essen.

Von einem zweiten Fall berichtete der «Tagesanzeiger» unlängst. Teenager deckten sich demnach in der Region Zürich mit Alkohol ein, betraten einen Zug und feierten darin eine Party. So fuhren sie immer wieder die gleiche Strecke hin und her und tranken ständig, so dass sie die Maskenpflicht umgehen konnten.

«Ansprechen und büssen»

«Fälle, in denen diese Ausnahme offensichtlich für längere Mahlzeiten oder Trinkgelage missbraucht wird, müssten vom Bahnpersonal analog der Maskenpflicht behandelt werden. Also ansprechen und wenn nötig büssen», nimmt das Bundesamt für Gesundheit gegenüber «SRF» Stellung. Wie sich das Ganze allerdings kontrollieren lässt, kann auch das BAG nicht beantworten. Natürlich stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen ein Snack und einem Gelage liegt.

BAG in Kontakt mit Transportunternehmen

Von einem allgemeinen Ess- und Trinkverbot ist nicht die Rede. Das Bundesamt für Gesundheit will nun zusammen mit SBB und Postauto prüfen, wie man im Einzelfall künftig vorgehen will.

(red.)

veröffentlicht: 26. Januar 2021 10:58
aktualisiert: 26. Januar 2021 13:38
Quelle: FM1Today

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