Coronavirus

Alles, was du zu den Festtags-Massnahmen wissen musst

04.12.2020, 17:40 Uhr
· Online seit 04.12.2020, 15:33 Uhr
Der Bundesrat verzichtet darauf, die Kapazitäten in den Skigebieten einzuschränken. Im Hinblick auf die Festtage hat er jedoch am Freitag neue Massnahmen beschlossen und den Druck auf die Kantone erhöht. Wir beantworten dir die wichtigsten Fragen.
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Das sagt der Bundesrat

Die epidemiologische Lage in der Schweiz bleibe äusserst angespannt, hält der Bundesrat in seiner Mitteilung fest. In der ganzen Schweiz würden die Fallzahlen zwar sinken, in einigen Kantonen jedoch stagnierten die Fallzahlen oder stiegen gar an. Die Situation in den Spitälern sei noch immer sehr angespannt.

Quelle: CH Media Video Unit

Skigebiete bleiben offen – Einschränkungen in Zügen und Gondeln

Das Skifahren soll laut Bundesrat weiterhin möglich sein, auch die Kapazitäten werden nicht eingeschränkt. Im Vorfeld hatten die vom Bundesrat geplanten Kapazitätsbeschränkungen zu Diskussionen geführt. So verabschiedete der Nationalrat am Donnerstag eine Erklärung zu den Skigebieten. Darin wurde der Bundesrat aufgefordert, möglichst auf Kapazitätseinschränkungen zu verzichten.

In allen geschlossenen Transportmitteln, also beispielsweise in Zügen, Kabinen und Gondeln, dürfen aber ab dem 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze.

Skigebiete brauchen Bewilligung vom Kanton

Die Skigebiete brauchen ab dem 22. Dezember zudem eine Bewilligung des Kantons. Der Kanton darf die Bewilligung nur erteilen, wenn es die Kapazität der Spitäler erlaubt, die Corona-Tests normal durchgeführt werden können und das Contact Tracing des Kantons funktioniert.

Die Skigebiete müssen den Kantonen «strenge Schutzkonzepte» vorlegen, die sich nach den Vorgaben des Bundes zu richten haben. Ziel sei es, eine Verbreitung des Virus in den Tourismusgebieten zu verhindern.

Für die Skifahrerinnen und Skifahrer gilt auf allen Bahnen - auch Skiliften und Sesselliften - eine Maskenpflicht. Ebenso gilt die Maskenpflicht beim Anstehen. In den Restaurants in Skigebieten dürfen sich nur Personen aufhalten, die an einem Sitzplatz konsumieren. Auf den Terrassen gelten die bestehenden Regeln: Konsumation nur sitzend und maximal vier Personen pro Tisch. Von der Regel ausgenommen sind Eltern mit Kindern.

«Sicherer Wintersport kann möglichsein. Aber nur, wenn alle – auch die Wintersportlerinnen und Wintersportler – ihren Beitrag leisten», so der GDK-Präsident Lukas Engelberger in einer Medienmitteilung.

Weniger Kunden in Läden

Um die Kontakte vor Weihnachten auf ein Minimum zu beschränken, will der Bundesrat die Bevölkerung ausserdem dazu bewegen, die Einkäufe bewusster zu planen. Deshalb wird die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten dürfen, reduziert. In grösseren Läden müssen pro Person statt wie heute vier Quadratmeter neu zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt ab dem kommenden Mittwoch, 9. Dezember, bis auf weiteres.

Silvester-Sperrstunde um 1 Uhr

Die Registrierungspflicht in Restaurants ist heute kantonal geregelt. In einigen Kantonen gilt sie, in anderen nicht. Neu führt der Bundesrat ein, dass in der ganzen Schweiz pro Tisch die Kontaktdaten eines Gastes registriert werden müssen. Die Sperrstunde in Restaurants bleibt bei 23 Uhr. In der Silvesternacht wird diese ausnahmsweise bis 01 Uhr verlängert.

Zwei-Haushalte-Regel: Empfehlung, keine Pflicht

Für private Treffen gilt weiterhin eine Obergrenze von zehn Personen. «Der Bundesrat empfiehlt dringend, Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken», heisst es weiter.

Die Arbeitgeber ruft der Bundesrat auf, die Homeoffice-Empfehlungen konsequent umzusetzen. Auf eine Homeoffice-Pflicht verzichtet der Bundesrat jedoch. Singen ist neu ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schule verboten - sowohl im Freien als auch in Innenräumen.

Die «Angestellten Schweiz» fordern die Arbeitgeber auf, Homeoffice bis zum 21. Januar 2021 «konsequent und im höchstmöglichen Umfang anzuordnen.» In der Medienmitteilung heisst es: «Der Arbeitgeber darf den Umgang mit dem Ansteckungsrisiko nicht über den Kopf der Angestellten hinweg beschliessen.»

Druck auf die Kantone

Der Bundesrat erhöht schliesslich auch den Druck auf die Kantone. Wenn die Lage sich verschlechtere oder die Fallzahlen auf hohem Niveau stagnierten, müssten die Kantone neue Massnahmen ergreifen.

Der Bundesrat werde an einer ausserordentlichen Sitzung am Dienstag, 8. Dezember, eine Zwischenbeurteilung vornehmen und am Freitag, 11. Dezember, strengere Massnahmen beschliessen, sollten die Kantone nicht die nötigen Massnahmen getroffen haben.

Die Medienkonferenz gibt es hier zum Nachlesen:

veröffentlicht: 4. Dezember 2020 15:33
aktualisiert: 4. Dezember 2020 17:40
Quelle: sda/PilatusToday

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