Winzer muss wegen Brandstiftung ins Gefängnis

30.08.2017, 15:27 Uhr
· Online seit 30.08.2017, 14:58 Uhr
Schuldspruch wegen Brandstiftung für einen Walliser Winzer: Der Mann, der im vergangenen Dezember Säure auf den Teppich im Eingangsbereich der Walliser Staatsanwaltschaft geschüttet hat, muss für 21 Monate ins Gefängnis.
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Das Bundesstrafgericht befand ihn der Brandstiftung schuldig und verhängte zudem eine therapeutische Massnahme, wie aus seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Der 51-Jährige hatte am 5. Dezember in Sitten neben dem Freisetzen der Säure auch ein Auto vor dem Gebäude angezündet. Das Feuer hatte sich anschliessend auf sieben weitere Autos ausgebreitet.

Die Schadenssumme beläuft sich nach einer Schätzung der Justiz auf insgesamt 83'000 Franken. Der Mann wurde noch am Tag der Tat festgenommen und sitzt seither im Gefängnis in Sitten. Der Familienvater besitzt ein Weingut, welches kürzlich bankrott ging.

Beim Prozess vergangene Woche vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte er ausgeführt, er sei im Mai 2012 Opfer einer Attacke geworden, für die aber er angezeigt worden sei. Er habe daraufhin mehrmals vergeblich der Walliser Staatsanwaltschaft geschrieben, um Recht zu erhalten.

Weil er keine Antwort auf seine zahlreichen eingeschriebenen Briefe erhalten habe, hätten sich Groll und Stress angestaut. Dies schliesslich habe zur Tat geführt, welche er bereue, hatte der Weinbauer erklärt.

Gemäss einem Psychiater, der am Prozess angehört wurde, leidet der Winzer an einer paranoiden Psychose. Wegen der Rückfallgefahr benötige der 51-Jährige eine Behandlung in einer Spezialklinik. Weil der Mann für Dritte und sich selbst eine Gefahr darstellen könnte, ordnete das Bundesstrafgericht eine stationäre therapeutische Massnahme an.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht und Brandstiftung gefordert. Das Bundesstrafgericht sah nur den Anklagepunkt der Brandstiftung als gegeben an.

Neben 6000 Franken Verfahrenskosten muss der Winzer dem Kanton Wallis 13'593 Franken und einer Besitzerin eines der ausgebrannten Autos 6500 Franken bezahlen. Die Eigentümer der anderen Autos müssen ihre Ansprüche zivilrechtlich geltend machen. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil SK.2017.26 vom 25. August 2017)

veröffentlicht: 30. August 2017 14:58
aktualisiert: 30. August 2017 15:27
Quelle: SDA

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