«Es gibt heute schon viele Tatbestände, die Stalking abdecken können – zum Beispiel eine Drohung oder eine Nötigung», sagt der Ausserrhoder Ständerat Andrea Caroni (FDP) gegenüber TVO. Er sei «skeptisch, ob es zusätzlich auch noch einen Stalking-Tatbestand braucht». Zuerst müsse er sich aber mit der Arbeit der Kommission auseinandersetzen.
Wie der «Tages-Anzeiger» am Donnerstag berichtete, arbeitet die Rechtskommission derzeit an einem neuen Gesetzesartikel, mit dem Stalking ein eigener Straftatbestand werden könnte. Alle Parteien mit Ausnahme der SVP seien grundsätzlich dafür.
«Massive Auswirkungen»
Durch ein spezifisches Stalking-Gesetz wäre es für die Betroffenen «viel einfacher», gegen solche Taten vorzugehen, sagt Monica Reinhart, Bereichsleiterin Beratung bei der Opferhilfe in St.Gallen und beiden Appenzell. «Die grenzverletzenden Verhaltensweisen wirken sich massiv aus auf die Lebensgestaltung einer betroffenen Person.»
«Rote Linie nicht überschritten»
Auch der forensische Psychiater Thomas Knecht erinnert sich an zahlreiche schwerwiegende Fälle von Stalking. «Die Stalker konnten oft nicht dingfest gemacht werden, weil sie eine gewisse rote Linie nicht überschritten hatten.»
Ob diese rote Linie nun neu definiert wird, soll sich im Juni zeigen – dann soll der Nationalrat übe rden neuen Gesetzesartikel entscheiden.
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(red.)